Montag20. Oktober 2025

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„Vier, setzen!“

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LUXEMBURG - Mit einem neuen Gesetzentwurf will man in Luxemburg die Patienten stärker in die Verantwortung nehmen. Laut Patientenvertriedung gibt es aber noch Nachbesserungsbedarf.

Die Patientevertriedung kritisierte am Dienstag unter anderem, dass im Gesetzentwurf die Präventivmedizin gänzlich vergessen wurde. Es gebe auch nur eine ungefähre Einschätzung der Kosten.

Die Vereinigung fordert, dass die sogenannnte „exception thérapeutique“ aus dem Gesetzentwurf gestrichen werden soll. Diese Regelung sieht vor, einem Patienten den Zugang zu seiner Akte zu verwehren, wenn angenommen wird, die dort enthaltenen Informationen würden seine Entscheidungsfähigkeit beeinflussen. Es soll die größtmögliche Transparenz herrschen, betont die Patienten-Vertretung.

Schweigen bedeutet nicht immer ja

Präsident René Pizzaferri kritisierte in diesem Zusammenhang auch, dass immer noch auf die stillschweigende Zustimmung des Patienten gesetzt wird. Wenn er nichts sagt, ist er mit dem Arzt einverstanden, wird immer noch zu oft angenommen, so Pizzaferri. Das sei aber nicht immer so.

Im Allgemeinen gebe es noch Mängel bei der Aufklärung der Patienten. So würden viele Menschen immer noch nur mündlich über ihre Krankheit oder einen chirurgischen Eingriff informiert. Dabei würde eine Lektüre oft für mehr Klarheit sorgen.

Michelle Wennmacher von der Patientevertriedung forderte auch, dass Patienten, die vor einer größeren OP stehen, einen Kostenvoranschlag erhalten sollen. Patienten sollen in Zukunft auch schriftlich ihr Einverständnis mit der vorgeschlagenen Behandlung geben.

Vertrauenspersonen

Die Möglichkeit, sich von einer Vertrauensperson zum Arzt begleiten zu lassen, sei gut. Man kann auch eine Vertrauensperson nennen, wenn man aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr alleine alle medizinischen Termine wahrnehmen kann. Dies muss laut Gesetz allerdings schriftlich angefragt werden.

Eine oder mehrere Vertrauenspersonen können auch in einer „Disposition de fin de vie“ eingeschrieben werden. Die „Association pour le droit de mourir en dignité“ (ADMD) kritisiert aber, dass die in diesem Dokument genannte Person nicht im Gesetzentwurf anerkannt wird. Die ADMD stellt des Weiteren die Frage, wie man Konflikte zwischen mehreren Vertrauenspersonen regelt?

Akteneinsicht

Im Gesetzentwurf wird ebenfalls eine vollständige Akteneinsicht in Aussicht gestellt. Die Vereinigung spricht sich in diesem Zusammenhang für die Uniformisierung der Patientenakten aus. Patienten haben die Möglichkeit, eine Kopie ihres Dossiers ausgestellt zu bekommen. Dieses Dokument müsse aber gratis sein, so die Patientevertriedung am Dienstag. Im Augenblick würden verschiedene Ärzte Rechnungen von 30 bis 40 Euro für die Kopie ausstellen. Minderjährige sollen auch ohne Elternteil ihre Rechte bei einem Arzttermin in Anspruch nehmen dürfen. Allerdings entscheidet hier der Mediziner im Einzelfall, ob die Person die nötige Urteilsfähigkeit besitzt.

Als positiv wird die Einführung einer Schlichterstelle bewertet. Ob „Ärztepfusch“ oder Kunstfehler, erst wird ein Mediateur eingeschaltet, bevor es zu einem Gerichtsfall kommt. Unklar sei aber noch, wer die Kosten einer Expertise über die Arbeit des Arztes übernimmt, so die Patientevertriedung.