Ein für den 8. November angesetztes Treffen der Sozialpartner (Arbeitgeber und Gewerkschaften) des Bausektors wurde kurzfristig abgesagt. Der Grund dafür sei ein juristisches Problem, heißt es in einer Mitteilung der Gewerkschaften OGBL und LCGB. Es bestünden Zweifel an der Rechtsmäßigkeit des Kollektivvertrags.
Aufmerksam gemacht wurden die Gewerkschaften durch den Fall eines Betriebes (nicht des Bausektors), wo ebenfalls der Kollektivvertrag nicht gekündigt wurde, sondern lediglich ein Verhandlungsbeginn zur Erneuerung des Vertrages ausgesprochen wurde, erklärte Jean-Luc De Matteis Tageblatt.lu. Die Verhandlungen in diesem Unternehmen scheiterten. Der Gang zum Schlichter brachte ebenfalls nichts. Die Gewerkschaften kündigten Streikaktionen an. Daraufhin warnte der Arbeitgeber das Personal, er werde jeden entlassen, der an solchen Aktionen teilnimmt. Als Rechtfertigung sagte die Direktion, der bestehende Kollektivvertrag habe noch immer Gültigkeit, weil er formell nie gekündigt worden sei.
Vorbeugen ist besser als heilen
Um etwaige Probleme vorzubeugen und Interpretationsunterschiede zu verhindern schlugen die Gewerkschaften am Donnerstag den Arbeitgeberverbänden vor, ein Papier zu unterzeichnen, wo beide Parteien sich einverstanden erklärten, dass der Kollektivvertrag keine Gültigkeit mehr hat. Das Patronat lehnte das Dokument jedoch ab, sodass die Gewerkschaften am Freitag den Kollektivvertrag aufkündigen. Die erste Zusammenkunft beim Schlichtungsamt wird voraussichtlich im Januar des nächsten Jahres stattfinden. „Leider verlieren wir durch diese Sache wieder wertvolle Zeit“, bedauert der OGBL-Gewerkschaftler.
Der Gang zum Schlichter in der Baubranche war notwendig geworden, als die Arbeitgeberverbände die von den Gewerkschaften geforderten Verbesserungen der Arbeits- und Lohnbedingungen im neuen Kollektivvertrag des Bausektors nicht annehmen wollten, ärgerte sich De Matteis. Im Luxemburger Bausektor (mehr als 1.500 Firmen) arbeiten fast 14.000 Personen. Seit Jahren kritisieren die Gewerkschaften die schlechten Arbeitsbedingungen, Mängel bei der Sicherheit und die ihrer Meinung nach viel zu tiefen Löhne der Bauarbeiter. Die Arbeitgeber ihrerseits stellten eine Bedingung für die Weiterführung der Verhandlungen: Die Gewerkschaften sollten eine Arbeitszeiterhöhung auf 52 Stunden und sechs Tage die Woche gutheißen.
De Maart

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