Urteilsverkündung im „Luxleaks“-Prozess

Urteilsverkündung im „Luxleaks“-Prozess
(Tageblatt-Archiv)

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Am Mittwochnachmittag wird in Luxemburg das Urteil in der sogenannten LuxLeaks-Affäre verkündet.

Der stellvertretende Generalstaatsanwalt David Lentz hat für die beiden Angeklagten Antoine Deltour und Raphaël Halet je eine Gefängnisstrafe von 18 Monaten, mit möglicher Bewährung, verbunden mit einer Geldstrafe gefordert. Für den Journalisten
Edouard Perrin forderte er eine Geldstrafe.

Gleichzeitig verwies er auf zahlreiche mildernde Umstände, wie der Fakt, dass keiner der Angeklagten vorbestraft ist, dass sie kein Geld für die Dokumente bekommen haben und dass sie offensichtlich im allgemeinen Interesse gehandelt hätten, was die vielen Diskussionen über die zweifelhaften Steuerpraktiken belegen würden. Aus diesem Grund würde er sich einer integralen Aussetzung der Strafe auf Bewährung nicht verschließen.

Anwälte argumentieren

Die Anwälte der Angeklagten forderten Freispruch für ihre Mandanten. Für Antoine Deltour forderten Me Philippe Penning und Me William Bourdon ersatzweise ein Aussetzen des Urteils.

Für Me Penning hat Deltour durch sein Vorgehen eine Alarmglocke gezogen, die für frischen Wind im Steuerdickicht gesorgt habe. Er habe im Dienste des allgemeinen Interesses gehandelt. Penning verwies darauf, dass Deltour von 54 Nichtregierungsorganisationen und 310 Persönlichkeiten unterstützt wird.

Rund 200.000 Menschen haben eine Unterstützungspetition für ihn unterzeichnet. Für den französischen Anwalt von Antoine Deltour, Me William Bourdon, ist klar, dass sein Mandant durch sein Handeln sehr viel bewegt und das Ende der Rulings herbeigeführt habe. Würde das Gericht Deltour freisprechen, würde Luxemburg zelebriert werden, so Bourdon weiter. Bourdon führte Artikel 10 der Europäischen Konvention für Menschenrechte als Grundlage für seine Forderung an.

Raphaël Halet

Auf Artikel 10 der genannten Konvention beziehen sich auch die Anwälte von Raphaël Halet. In einem Urteil vom 21. Juli 2011 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mehrere Kriterien aufgeführt, die erfüllt sein müssen, damit der Hinweisgeber besonderem Schutz unterliegt. Für die Anwältin von Raphaël Halet, May Nalepa, treffen diese alle auf ihren Mandaten zu.

Es habe sich bei den Informationen um Belange des öffentlichen Interesses gehandelt. Die Angelegenheit habe europaweit Aufmerksamkeit erregt und zu neuen Steuerregeln auf europäischer Ebene geführt. Me Bernard Colin, der zweite Anwalt von Halet, verwies auf die Hierarchie der Normen. Die Europäische Menschenrechtskonvention stünde über nationalen Gesetzen und über den Verfassungen. Halets Vorgehen könne nicht als Gesetzesverstoß gewertet werden, weil sein Vorgehen Gesetzesverstöße von anderen aufgedeckt habe, die dem allgemeinen Interesse zuwiderliefen.

Edourad Perrin

Me Roland Michel forderte Freispruch für den Journalisten Edouard Perrin ein. Halet habe vor Gericht klargestellt, dass er Perrin kontaktiert habe, und nicht umgekehrt. Und dass die Initiative von ihm ausgegangen sei und nicht Perrin ihn geleitet habe. Perrin müsse freigesprochen werden, so Michel, weil er im Interesse all jener „misérables“ gehandelt habe, die Steuern in einem Lande bezahlen, in dem das offensichtlich nicht in jedem Fall so ist.

Aus Perrins Sicht habe es sich um frei zugängliche Dokumente gehandelt. Was Perrin aufgezeigt habe, sei unmoralisch. Seinen Mandaten hierfür zu verurteilen, sei daher ebenso unmoralisch, so Michel.

Der zweite Anwalt von Perrin, Me Olivier Chappuis, warf die Frage auf, warum Perrin im Zusammenhang mit der Veröffentlichung der Dokumente von Deltour nicht angeklagt wurde. Sein Mandant sei bei der Zusammenarbeit mit Deltour viel aktiver gewesen als bei Halet.

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