Urteil vor dem Prozess

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Am Mittwoch sollten sich zwei Männer von 21 und 27 Jahren vor der Kriminalkammer verantworten. Sie sollen Steine von einer Brücke auf die Autobahn geworfen haben. Es kam jedoch nicht zum Prozess.

Zwischen dem 5. und 9. Dezember des vergangenen Jahres sollen der 27 Jahre alte Kevin H. zusammen mit einem Bekannten, dem 21 Jahre alten Pasquale R., auf der Autobahn A1 zwischen dem Kreisverkehr Irrgarten und dem Tunnel Howald mehrere Male mit Steinen auf Fahrzeuge geschossen haben. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen nun versuchter Totschlag vor. Es wurden damals angeblich zahlreiche Fahrzeuge beschädigt. Personen wurden aber glücklicherweise nicht verletzt.

Es war eigentlich alles vorbereitet: Die Steine, mit denen die beiden geschossen haben sollen, lagen auf dem Pult des Vertreters der Staatsanwaltschaft, die Leinwand war heruntergefahren, um ein Video zu zeigen, das von den Angeklagten aufgenommen wurde, und die beiden Beschuldigten waren ebenfalls anwesend, um sich wegen der Vorwürfe zu verantworten.

Handschellen?

Doch noch bevor am Mittwoch der Prozess richtig beginnen konnte, ließ der Verteidiger von Kevin H., Me Philippe Penning, verlauten, dass sein Mandant das Recht hätte, ohne Handschellen vor Gericht zu erscheinen. Es ist nicht das erste Mal, dass Me Penning diese Forderung stellt. Er basiert sich dabei auf die Artikel 3 und 6 der Menschenrechtskonvention.

Diese besagen, dass jeder Beschuldigte das Recht auf ein faires und gerechtes Verfahren hat. Darüber hinaus hat jeder Angeklagte das Recht, frei vor Gericht zu erscheinen. Nach einer kurzen Pause meldete sich auch die Staatsanwaltschaft zu Wort: „Im Gesetzestext steht, dass ein Beschuldigter frei vor die Richter treten muss – un prévenu doit comparaître libre devant la justice. Der Begriff von ‚frei vor den Richtern‘ sei aber nicht genau definiert“, so der Vertreter der Staatsanwaltschaft.

Zusätzliche Sicherheitsmaßnahme

Es gehe nicht aus dem Gesetz heraus, ob die Beschuldigten nur im Zeugenstand ohne Handschellen auftreten müssen oder während der gesamten Sitzung. „Vor allem sind die Handschellen eine zusätzliche Sicherheitsmaßnahme neben den Polizisten für alle Anwesenden im Saal.“

Nach einer weiteren Pause entschlossen die Richter, dass sie am Donnerstag über diese Forderung urteilen werden. Dann soll auch der Prozess richtig beginnen.