Unisec: 2014 fertig, 2017 erstmals genutzt?

Unisec: 2014 fertig, 2017 erstmals genutzt?
(Tageblatt-Archiv/Alain Rischard/Editpress)

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Das Gebäude der Sicherheitseinheit Unisec in Dreiborn ist seit Sommer 2014 fertig, wegen fehlender gesetzlicher Grundlage aber bisher ungenutzt. Das könnte sich im Herbst ändern.

Viel wurde bereits geschrieben über die „Unité de sécurité“ (Unisec) des „Centre socio-éducatif de l’Etat“ (CSEE) für Jungen (Dreiborn) und Mädchen (Schrassig). Einerseits wegen des Prinzips – das Einsperren von Jugendlichen und unter welchen Bedingungen das gemacht werden darf –, andererseits wegen der Tatsache, dass das Gebäude längst fertig ist, aber wegen der nicht vorhandenen gesetzlichen Grundlage bisher ungenutzt blieb.

Maximal …

In der Unisec ist Platz für maximal 12 Jugendliche. CSEE-Insassen können nur aufgrund einer Entscheidung der Justizbehörden in die Einheit verwiesen werden.

Die maximale Aufenthaltsdauer in der Unisec beträgt 3 Monate. Eine etwaige Verlängerung bedarf einer erneuten Entscheidung der Justiz.

Als schwerste disziplinarische Sanktion ist die Isolierung vorgesehen. Sie darf maximal 72 Stunden betragen und ist nun im Gesetzesprojekt klar definiert.

Hier sieht man nun Licht am Ende des Tunnels und möglicherweise könnte das diesbezügliche Gesetz im Herbst oder zumindest noch 2017 in Kraft treten.

Erster Textvorschlag: Juli 2013

Die „Geschichte“ dieses Gesetzes beginnt mit der Hinterlegung des Textes im Parlament durch den damaligen Familienminister Marc Spautz am 18. Juli 2013. Das Projekt Nr. 6593 ändert das Gesetz vom 16. Juni 2004 über die Organisation des CSEE u.a. dahingehend ab, dass eine Sicherheitseinheit im Text vorgesehen ist.

Das sozio-edukative Zentrum des Staats steht unter der Obhut des Ministeriums, das für die Jugend zuständig ist (früher Familie; heute Bildung, Kindheit und Jugend). In diesem Gesetz geht es also nicht darum, wer weshalb in das CSEE verwiesen wird; auch die Entscheidung, ob ein CSEE-Insasse in die Unisec muss, wird von der Justiz auf Grundlage des Jugendschutz-Gesetzes getroffen.

Allgemeine Organisation des CSEE wird geregelt

„Das Gesetz Nr. 6593 regelt die Organisation des CSEE und den allgemeinen Ablauf im CSEE, wozu auch disziplinarische Fragen gehören“, erklärt Berichterstatter Gilles Baum (DP). U.a. wegen letzterem Punkt hatte das erste Gutachten des Staatsrats von November 2014 zahlreiche „oppositions formelles“ enthalten. Neben den üblichen Gutachten der Berufskammern, die ein Gesetz erfordern, gab es auch Gutachten der Justiz, der Menschenrechts- und der Datenschutzkommission und des „Ombuds-Comité fir d’Rechter vum Kand“. Zusätzlich wurde Betrachtungen seitens des Europarats, der Unicef oder auch des „Comité européen pour la prévention de la torture“ (CPT) Rechnung getragen.

Sodass gegenüber der ersten Textversion nun quasi ein integral neu geschriebener Text vorliegt, „der den Standards entspricht, die wir brauchen“, so Gilles Baum. Nach ersten großflächigen Überarbeitungen von der Regierung im Juni 2016 und dem zusätzlichen Gutachten des Staatsrats vom Januar 2017 wurden nun diese Woche in der zuständigen parlamentarischen Kommission weitere Änderungen vorgenommen und Baum rechnet damit, dass diese Arbeiten „in der nächsten Sitzung am 10. Mai abgeschlossen werden können“.

Disziplinarische Sanktionen klarer abgrenzen

Der DP-Abgeordnete geht davon aus, dass das Gesetz dann noch vor der Sommerpause gestimmt werden könnte. In Kraft tritt es zwei Monate nach der Veröffentlichung im Memorial.

Als wichtigste grundsätzliche Neuerung gegenüber dem allerersten Text bezeichnet Gilles Baum die Tatsache, dass nun ein sog. „projet individualisé“ im Gesetz detailliert ist: Wie soll der Jugendliche wieder in die Gesellschaft integriert werden? Hierin hatte eine der wesentlichen Kritiken am ersten Text gelegen: viele Details zu Disziplin und sogar Repression, kaum Sozio-Edukatives. Die wichtigste Änderung, die aktuell noch vorgenommen werden müsse, ist die klarere Differenzierung zwischen erzieherischen Maßnahmen (auch disziplinarischer Natur) und regelrechten disziplinarischen Sanktionen, die repressiver Natur sind. Diesen Punkt hatte der Staatsrat auch in seinem zweiten Gutachten von Januar 2017 mit einer „opposition formelle“ belegt.