Über 3.000 neue Luxemburger im Jahr

Über 3.000 neue Luxemburger im Jahr
(Gerryschmit.com)

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Die Zahl der Einbürgerungen in der EU sinkt. 2015 waren es nur 840.000. Hierzulande bekamen 3.195 Personen einen Luxemburger Pass. Die meisten davon waren Portugiesen.

Im Jahr 2015 erwarben rund 840.000 Personen die Staatsgehörigkeit eines EU-Staates. 2014 waren es 890.000 und im Jahr davor sogar 980.000. Seit 2010 erwarben mehr als fünf Millionen Personen die Staatsbürgerschaft eines Mitgliedsstaates der EU. Am häufigsten bekamen 2015 Marokkaner die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaats. Sie lagen mit 86 100 Personen klar vor den Albanern (48 400), den Türken (35 000) und den Indern (31 000).

In Luxemburg bekamen indes 3.195 Personen ihren Pass. Die meisten davon kamen aus Portugal (36,5 Prozent), gefolgt von Frankreich (10,8 Prozent) und Italien (9,5 Prozent) . Hierzulande stammen 79 Prozent der Eingebürgerten aus einem anderen EU-Staat.

Wenige Ausländer werden eingebürgert

Mit einer Quote von 5,6 Einbürgerungen pro 1.000 Personen Wohnbevölkerung liegt das Großherzogtum an erster Stelle, vor Schweden (5,0) und der Schweiz (4,9). In Deutschland liegt sie bei 1,3, in Frankreich bei 1,7 und in Belgien bei 2,4. Der EU-Durchschnitt seinerseits liegt bei 1,7.

Bei den Einbürgerungen je 100 ansässige Ausländer wurden die höchsten Quoten wurden in Schweden mit 6,7 und Portugal (5,2) verzeichnet. Luxemburg lag hier mit einem Wert von nur 1,2 unter dem europäischen Durchschnitt. Und auch bei Luxemburgs Nachbar Deutschland wurden im EU-Vergleich vergleichsweise wenige Ausländer eingebürgert. Durchschnittlich seien 2015 in der Europäischen Union 2,4 Staatsangehörigkeiten je 100 ansässige Ausländer verliehen worden, teilte das Statistikamt Eurostat mit. In der Bundesrepublik habe die sogenannte Einbürgerungsquote jedoch bei lediglich 1,5 gelegen. In Belgien betrug der Wert 2,1 und in Frankreich 2,6.

Bedingungen…

Um einen Luxemburger Pass zu bekommen muss der Antragsteller mindestens seit fünf Jahren rechtmäßig in Luxemburg leben. Das letzte Wohnsitzjahr unmittelbar vor dem Einbürgerungsantrag muss außerdem ununterbrochen gewesen sein. Der Bittsteller muss zudem die luxemburgische Sprache beherrschen. Dies wird durch eine Bescheinigung der bestandenen Sprach-Prüfung belegt. Schließlich muss er am Kurs „Vivre ensemble au Grand-Duché de Luxembourg“ teilgenommen haben. Es dürfen hierzulande oder im Ausland keine Verurteilungen gegen den Antragsteller vorliegen, die einen Verlust des Wahlrechts nach sich ziehen würden.

Der Antrag wird bei der Gemeinde eingereicht, wo der Anwärter wohnt. Er muss persönlich beim Standesbeamten erscheinen. Der Antrag, samt allen notwendigen Belegen, wird dann an das Justizministerium weitergeleitet. Die Einbürgerung wird innerhalb einer Frist von acht Monaten durch einen Erlass des Justizministers bewilligt oder verweigert. Sie wird sofort am Datum des Ministerialerlasses wirksam. Dieser wird dem Anwärter in der Regel per Post zugestellt. Gegen eine Ablehnung der Staatsangehörigkeit kann innerhalb einer Frist von drei Monaten Klage vor dem Verwaltungsgericht eingereicht werden.