Tausende Vögel sterben an Windrädern

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In Luxemburg gibt es zurzeit 51 Windräder. Jährlich sterben mehr als 2000 Vögel und über 500 Fledermäuse an den Anlagen. Weitere Windkraftwerke sind in Planung.

Luxemburg setzt auf die erneuerbaren Energien bei der Stromproduktion. Der Windkraft wird in diesem Zusammenhang eine große Bedeutung zugemessen. Der ADR-Abgeordnete Fernand Kartheiser will in diesem Zusammenhang von der Regierung wissen, welche Rolle die Windenergie in Luxemburg spielt und was die Auswirkungen der Windanlagen auf die Umwelt sind.

In ihrer gemeinsamen Antwort erklären die Minister François Bausch (Infrastrukturen), Carole Dieschbourg (Umwelt) und Etienne Schneider (Wirtschaft), dass es im Augenblick in Luxemburg 51 Windkraftanlagen gibt. Die Leistung variiere von einer Anlage zur anderen. Sie reiche von weniger kWp (Kilowatt Peak) bis zu 1,8 MWp (Megawatt Peak). Das „p“ bezeichnet in diesem Zusammenhang die Spitzenleistung der Anlage. Insgesamt betrug 2013 die Leistung der Luxemburger Windkraftanlagen 60 Megawatt Peak.

Windkraft wird gefördert

Luxemburg hatte im Rahmen der Umsetzung einer EU-Direktive 2010 einen nationalen Aktionsplan für die Förderung der Windräder beschlossen. 2020 soll die Leistung der Winräder hierzulande auf 131 Megawatt Peak oder 239 Gigawatt-Stunde steigen. Im Augenblick seien mehrere Windanlagen dabei geplant oder gebaut zu werden, sodass die Regierung zuversichtlich ist, dieses Zeil zu erreichen, wird in der Antwort betont.

Größere Windkraftanlagen mit einer Leistung von über 100 Kilowatt unterliegen speziellen Genehmigungen, so die Minister weiter. Unter anderem werden die Umwelt- und Lärmbelästigungen unter die Lupe genommen. In diesem Zusammenhang werden auch die Risiken der Windräder für die Vögel und die Fledermäuse analysiert. Eine Studie in Deutschland schätzt, dass jedes Jahr etwa 250.000 Fledermäuse durch Windkrafträder ums Leben kommen. Bei den Vögeln sollen vor allem der Bussard, der Rotmilan und der Schwarzmilan betroffen sein. Es wird davon ausgegangen, dass die Verluste bei 10 bis 12 Fledermäuse im Jahr pro Turbine liegen. Bei den Vögel wird die Opferzahl auf etwa 40 Tieren pro Anlage geschätzt. Die Zahlen dürften in Luxemburg ähnlich sein, so die Minister. Hierzulande wurden jedoch noch keine Studien zu dem Thema gemacht, wird in der Antwort bedauert.

Risiken ausschließen, heißt das Motto

Im Allgemeinen gelte die Regel, dass ein Windrad keinen negativen Einfluss auf Mensch oder geschützte Tierarten haben darf, so die Minister. In der Baugenehmigung werden die Bedingungen festgelegt, die der Betreiber der Anlagen erfüllen muss. Er muss zum Beispiel sicherstellen, dass durch die Rotorendrehungen so wenig wie möglich Fledermäuse und Vögel zu Schaden kommen. Die Rotore dürfen sich auch nicht permanent drehen. Des Weiteren wird vorgeschrieben die Windanlage nicht auf einer Wiese, sondern zum Beispiel in einem Maisfeld zu errichten, um das Gelände für jagende Greifvögel uninteressant zu machen.

In Punkto Flugsicherheit sehen die Minister kein Problem. Die Luftfahrtbehörde würde im Vorfeld der Errichtung der Windkraftanlagen kontrollieren, ob sie eine Gefahr für den Flugverkehr auf dem Flughafen Findel darstellen. Bei den kleinen Flugfeldern und Helikopter-Landeplätzen gebe das Amt für die Zivilluftfahrt ein Gutachten ab. Generell wird aber für die Windkraftanlagen, die bis zu 200 Meter hoch sein können, eine Lichtkennzeichnung verlangt.