Davon können allerdings nur Häuser profitieren, für welche die Baugenehmigung vor dem 31. August 1986 ausgestellt wurde. In einer ersten Phase kämen 317 Häuser und 38 Apartmenthäuser in den Genuss dieser Regelung, die am stärksten dem Lärm von Flugzeugen ausgesetzt sind. Die Subventionen werden auf 12.500 Euro pro Haus und 6.250 pro Apartment begrenzt.
Die Minister verständigten sich ebenfalls auf eine Änderung der TVA-Regelungen. So soll dem vorliegenden Projekt einer großherzoglichen Verordnung zufolge, die zuständige Verwaltung das Recht erhalten, einem Steuerpflichtigen die TVA-Nummer zu entziehen, falls sich herausstellt, dass keine wirtschaftliche Tätigkeit mehr vorliegt.
De Maart

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