Steuerreform: Impakt von 400 bis 500 Millionen Euro

Steuerreform: Impakt von 400 bis 500 Millionen Euro
(Tageblatt/François Aussems)

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Die geplante Steuerreform sieht eine Anpassung der Steuertabelle vor. Das sagte am Montag Finanzminister Pierre Gramegna. Die Auswirkungen aller Maßnahmen zusammen werden auf 400 bis 500 Millionen Euro an steuerlichen Erleichterungen beziffert.

Die Regierung hat am Montag ihre Pläne für eine Steuerreform vorgestellt. So soll die Steuertabelle angepasst werden. Der Spitzensteuersatz soll bei einem höheren Einkommen wirken. Eingeführt wird ein Spitzensteuersatz von 41 Prozent für Einkommen ab 150.000 Euro und von 42 Prozent ab 200.000 Euro Einkommen (Steuerklasse 1).

„Deutlich mehr als die Hälfte“ zugunsten der Haushalte

Nach der ersten Fragerunde der Journalisten sagt Finanzminister Pierre Gramegna, dass der gesteckte Rahmen mit 400 bis 500 Millionen ziemlich „breit“ sei, weil alle Berechnungen Brutto-Zahlen sind. Der Impakt auf die Wirtschaft wird nicht mit eingerechnet, d.h. beispielsweise Mehreinnahmen durch TVA weil die Kaufkraft der Haushalte in die Höhe geht. Auch sei ja nicht absehbar, wie und in welchem Ausmaß verschiedene Maßnahmen „angenommen“ und vom Steuerzahler „benutzt“ werden.

Bis zum Absenden des europäischen Stabilitätspakts nach Brüssel und zur Rede der Lage der Nation von Premier Bettel am 26. April sei alles so genau wie möglich ausgerechnet.

Auch die prozentuale Aufteilung der Entlastungen zwischen Haushalten und Betrieben sei schwer auszurechnen, „aber ich kann ganz klar sagen, dass Haushalte mehr als Betriebe entlastet werden.“ Er rechne dies auch nicht gerne vor, so Gramegna, da man damit eine „Opposition“ zwischen beiden Bereichen schaffe, die nicht gut sei. Xavier Bettel hakt ein und sagt, dass „deutlich mehr als die Hälfte“ zugunsten der Haushalte sei. clc

Alle Dokumente online bei gouvernement.lu

Auf www.gouvernement.lu findet man den Link zu allen Dokumenten betreffend die Steuerreform, welche während der Pressekonferenz bereits online gesetzt wurden.

Hier der Link:
www.reforme-fiscale.public.lu

Abgeschafft wird ab 2017 die Sondersteuer von 0,5 Prozent.

Finanzminister Pierre Gramegna gibt einige Beispiele von Anpassungen der Tabelle: in der Steuerklasse 2 bezahlen beispielsweise Personen mit qualifiziertem und nicht-qualifiziertem Mindestlohn keine Steuern. Ein Haushalt mit 8.000 Euro Verdienst pro Monat bezahlt rund 15% weniger Steuern als bisher.

Auch bei den Steuerkrediten gibt es Änderungen: beispielsweise in Klasse 1a, für Alleinerzieher: der „crédit d’impôt“ wird von 750 auf 1.500 Euro verdoppelt.

Individualisierung als Option

Als Neuigkeit gibt es eine Individualisierung der Steuern, „darauf haben wir viel und lange hin gearbeitet“, so Gramegna. Er sei froh, dass man zu einem Resultat gekommen sei, ohne dass es ein Nachteil für Jemanden gibt. In Klasse 2 ist es eine Option, man muss sich nicht getrennt besteuern lassen. Diese Möglichkeit würde neuen gesellschaftlichen Modellen Rechnung tragen. Diese Möglichkeit gilt sowohl für „résidents“ als auch für Grenzgänger. Diese Option tritt in Kraft am 1. Januar 2018.

Bei Zusatzpensionen gab es bisher maximal möglich abzuziehende Obergrenzen, die mit dem Alter stiegen. Bis zu einem Maximum von 3.200 Euro. Dieses Maximum gilt nun für jeden, in allen Alterskategorien.

Wohnungsbau

„Der Wohnungsbau war eine Priorität“, so Gramegna weiter. U.a. wird die Obergrenze bei Bausparverträgen, sowie bei den abzusetzenden Zinsen erhöht. Die sog. „valeur locative“ wird abgeschafft.

„Loyers sociaux“ sollen derweil bis zu 50% steuerfrei werden, so Pierre Gramegna. Um mehr Wohnungen und „terrains“ auf den Markt zu bekommen, soll ab 1. Juli 2016 bis 31. Dezember 2017 der Satz auf dem Gewinn beim Verkauf von Immobilien von 0,5% auf 0,25% gesenkt werden; diese zeitlich begrenzte Maßnahme soll neue Wohnungen auf den Markt bringen.

Auch im Bereich „nachhaltiger Transport“ gibt es Vergünstigungen bei umweltfreundlichen Fortbewegungsmitteln.

Fallbeispiele

Um dies allles zu illustrieren, gab Gramegna einige Fallbeispiele. Eine „klassische“ Familie, 2 Kinder, Kredit für die eigene Wohnung, „Normalverdiener“: 5.210 Euro weniger Steuern, das macht 35% aus.

Ein alleinerziehender „Haushalt“, unqualifizierter Mindestlohn: der „crédit d’impôt“ steigt von 1.050 aus 2.100 Euro.

Ein pensioniertes Ehepaar, wo nur einer gearbeitet hat: 22% weniger Steuern dank der Reform.

Kampf gegen Steuerhinterziehung

Die Quellensteuer auf Zinserträgen wird von 10 auf 20% erhöht, der Freibetrag bleibt aber bestehen.

Auch ein wichtiges Feld in der Reform, so der Finanzminister: der Kampf gegen Steuerhinterziehung, sowohl was Unternehmen als auch Privatpersonen angeht. Der „droit pénal fiscal“ wird reformiert. Steuerverwaltung und „enregistrement“ erhalten mehr personelle Möglichkeiten.

Unternehmen: Körperschaftssteuer 18% im Jahr 2018

Dieses Kapitel nutzte Pierre Gramegna zur Überleitung auf die Unternehmen. Der Steuersatz bei der Körperschaftssteuer geht von heute 21% auf 19% im Jahr 2017 und dann 18% im Jahr 2018 herunter. Dies sei wichtig, um kompetitiv zu bleiben. Und 18%, das sei kein Steuerdumping, da liege man europäisch in der „goldenen Mitte“.

Auch für kleine und mittlere Unternehmen gäbe es eine Maßnahme: bei 15.000 Euro „revenu imposable“ musste man bisher 20% Steuern bezahlen. Der „plafond“ wird nun raufgesetzt auf 25.000 Euro, der Steuersatz aber runter auf 15%.

Für Bauernbetriebe wird es Verbesserungen bei den Freibeträgen geben.

Fazit: Erleichterungen von 400 bis 500 Millionen Euro

In seinem Fazit rechnete der Minister dann vor, was die ganze Reform in absoluten Zahlen bedeute: Erleichterungen von 400 bis 500 Millionen Euro, die „die Menschen dann mehr im Portemonnaie haben“.

Luxemburg werde damit keine Probleme beim Erfüllen des europäischen Stabilitätspakt bekommen, so Gramegna weiter, dies sei bereits abgeklärt. Die Regierung habe sich den nötigen Spielraum dafür mit dem „Zukunftspak“ verschafft.

Schneider: „LSAP findet sich in der Reform wieder“

Etienne Schneider ergreift das Wort als „LSAP-Vertreter“, wie er sagt. Seine Partei finde sich in der Reform wieder, so der Vizepremier, da sie für mehr Gerechtigkeit sorge. Die Reform würde für Umverteilung sorgen, von schwächeren Schultern auf stärkere. Dies u.a. dank der Erhöhung des Spitzensteuersatzes auf 42%.

Man würde auch Maßnahmen gegen das Armutsrisiko ergreifen, und dies sei von Anfang an das Ziel der Regierung gewesen. Dies sehe man bei Maßnahmen für die niedrigeren Einkommenskategorien, sowie für alleinerziehende Personen. Auch die Maßnahmen im Bereich Wohnungsbau stellen Schneider zufrieden, sowie diejenigen die nachhaltige Transportmöglichkeiten betreffen.

Schneiders Fazit: „In zweieinhalb Jahren hat diese Koalition es geschafft, das Budget zu konsolidieren, die Schuldenspirale zu stoppen, das Wachstum steigt und die Arbeitslosigkeit geht zurück. Das alles gab uns die Möglichkeit für diese Reform, die wir nun mit den Sozialpartnern diskutieren.“ Das Reformpaket, das die Regierung am Montag vor der Presse vorstellte, war am Sonntag den Sozialpartnern präsentiert worden.

Braz: „zu 100%“

Félix Braz ergreift das Wort für „déi Gréng“, stellt sich „zu 100% hinter das bisher Gesagte.“ Den Aspekt von mehr Gerechtigkeit stellt er in den Vordergrund. Auch in Sachen Betriebsbesteuerung zeigt sich der Justizminister zufrieden. Er erwähnt im Rahmen der Entlastung von Klein- und Mittelunternehmen das neue Gesetz der „1-Euro-Unternehmen“: „Dies ist ein steuerlicher Anreiz für diese Unternehmer.“

„Sehr froh“ zeigte er sich natürlich, dass erstmals ökologische Aspekte in einer Steuerrefrom vorkommen. „Umweltfreundlich“ wird mit Steuerentlastungen ermutigt, egal ob es bei der Anschaffung von Elektro- oder Wasserstoff-Autos sei (Prämie von 5.000 Euro), oder auch „E-Bikes“ resp. „Pedelec“ (300 Euro Prämie).

Weitere Details zur geplanten Steuerreform finden Sie hier