Die eidgenössischen Behörden hatten einem auf den Bermuda-Inseln lebenden Schweizer eine Geldbuße auferlegt, weil er sich geweigert hatte, Informationen über sein Einkommen offenzulegen. Da gegen ihn zugleich wegen Steuerhinterziehung ermittelt wurde, habe die Anordnung gegen den Grundsatz verstoßen, dass sich niemand in einem Strafverfahren selbst belasten müsse, entschied der Gerichtshof am Donnerstag (Beschwerde-Nr. 11663/04).
Darüber hinaus hätten die Steuerbehörden den Grundsatz der Waffengleichheit verletzt, da sie dem Beschuldigten nicht die Ermittlungsakten zur Einsicht gegeben hatten. Auch dies sei ein Verstoß gegen das in der Europäischen Menschenrechtskonvention garantierte Recht auf ein faires Verfahren, so der Gerichtshof. Die Schweiz wurde verurteilt, dem Antragsteller insgesamt knapp 11 000 Euro an Entschädigung und Auslagenersatz zu zahlen.
In dem Steuerstrafverfahren war der Antragsteller zu einer Geldstrafe von 1,3 Millionen Schweizer Franken (ca. 870 000 Euro) und einer Steuernachzahlung von 2,3 Millionen Franken (ca. 1,5 Millionen Euro) verurteilt worden; die Nachzahlungssumme wurde später reduziert.
De Maart

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