Säugling erlitt Schütteltrauma

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Vor der von Sylvie Conter präsidierten 13. Kammer fand am Donnerstag der zweite Tag im Prozess gegen Juan Carlos G. statt, dem vorgeworfen wird, seinen Sohn von fünf Wochen derart misshandelt zu haben, dass er mit einem schweren Schütteltrauma und Verletzungen am ganzen Körper in die Klinik eingeliefert werden musste.

Eingangs der Sitzung erklärte sich die Mutter des Opfers in Abwesenheit eines Anwalts als Nebenklägerin und forderte neben der eigentlichen Kostenrückerstattung 25.000 Euro moralischen Schadenersatz für sich und 25.000 für ihren Sohn.

Die Verteidigerin sprach von einem tragischen Vorfall, der mit einem Kurzschluss endete. Sie zeichnete ein sehr romantisches Bild dieser Gemeinschaft, in der sich ihr Mandant mit seiner Frau auf die Geburt seines Kindes freute. Nur hatte der Mann seine Rolle als Vater wohl unterschätzt. Die Anwältin leugnete nicht, dass das Kind geschüttelt wurde, und bedauerte, dass viele Väter die Gefahr einer solchen Handlung immer noch nicht kennen.

Brutale Reaktion

Sie sprach dann auch von der Unerfahrenheit ihres Mandanten, der zwar brutal reagierte, doch seinem Kind nichts anhaben wollte. Sie forderte den Freispruch, weil kein moralischer Vorsatz bestehe. Nicht zuletzt, weil ihr Klient Reue zeigte und sich seiner Verantwortung nicht entzog, forderte sie subsidiarisch eine pädagogische Strafe.

Die öffentliche Anklägerin Michèle Feider ging auf die zahlreichen Blutergüsse ein, die neben den vom Schütteltrauma hervorgerufenen Hirnblutungen an dem Opfer festgestellt wurden und auf eine massive physische Einwirkung schließen lassen. Eine Aggression, die dem Schreien des Kindes sicher nicht angemessen war. Die Faktenschilderung des Beschuldigten vor Gericht konnte die Substitutin nicht vom Gegenteil überzeugen. Es steht nicht nur das Schütteln oder die ungeschickte Manipulation des Kindes im Raum, sondern eine gewisse Gewaltanwendung. Laut seinen Aussagen wusste der Mann auch, dass das Genick des Säuglings verletzbar ist.

Die öffentliche Anklägerin forderte allein schon wegen der eindeutigen Vorstrafen des Beschuldigten und weil dieser nicht geständig ist – und sogar diesen tragischen Vorfall kleinzureden versuchte, obwohl er seinen Sohn eigentlich bestrafen wollte – dann auch sechs Jahre feste Haft. Das Urteil wird am 28. Juni 2017 gesprochen.