Montag10. November 2025

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RMG wird angepasst

RMG wird angepasst
(Marijan Murat/ dpa)

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Nach der Anpassung des Mindestlohns und der Renten wird jetzt auch der RMG und der RPGH für Schwerbehinderte um 1,4 Prozent erhöht.

Im Ministerrat am Freitag wurde beschlossen, dass der RMG sowie auch der „revenu pour personnes gravement handicapées“ (RPGH) um 1,4 Prozent erhöht wird.

Diese Neuerung soll am 1. Januar 2017 in Kraft treten. Seit 1. Januar 2010 wurde der Betrag des RMG und des RPGH nicht mehr angepasst. In Luxemburg nehmen fast 23.500 Personen diese Sozialleistungen in Anspruch.

Änderungen bei „Marque nationale“

Des Weiteren beschloss der Ministerrat einige Änderungen bei der Bezeichnung „Marque nationale“ für Schweinefleisch vorzunehmen. Hier sollen via großherzogliches Reglement Neuerungen im Bereich der Herstellung stattfinden; diese beziehen sich zum einen auf die Verarbeitung, die Kühlkette sowie die Etikettierung.

Außerdem soll es Neuerungen im Bereich der erneuerbaren Energien geben. Hier soll der Anwendungsbereich der Einspeisetarife bezüglich der Photovoltaikanlagen auf die Zivilgesellschaft ausgeweitet werden. Diese Maßnahme soll die Herstellung von alternativer Energie durch Privathaushalte begünstigen.

Neuerungen bei „accueil socio-éducatif“

Zudem soll es in Zukunft zu Änderungen der Zulassungen für die Leiter von Aktivitäten für Kinder, junge Erwachsene und Familien in Not geben. Ein neues großherzogliches Reglement sieht vor, das System des „accueil socio-éducatif“ innerhalb der Pflegefamilien zu vereinfachen, zu verbessern und weiter zu entwickeln.

Außerdem sollen die erforderlichen Qualifikationen der Betreuer der Aktivitäten des „accueil socio-éducatif“ gesetzlich verankert werden. Dies gilt für Tages- und Nachteinrichtungen in denen Kinder und junge Erwachsene betreut werden.