Mittwoch5. November 2025

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Richter lehnen Berufung ab

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LUXEMBURG - Der Verwaltungsgerichtshof hat am Donnerstag im Appell die Klage von Greenpeace gegen die Sotel (Société de transport d’énergie électrique du Grand-Duché de Luxembourg) als nicht fundiert abgelehnt.

2007 hatte die Sotel beim damaligen Umweltministerium einen Genehmigungsantrag für ein Bauvorhaben eingereicht. Die Strombetreiber will eine unterirdische Stromleitung nach Frankreich legen. Sie sollte das luxemburgische an das französische Stromnetz und vor allem an Cattenom anbinden. Der in Frankreich produzierte Atomstrom sollte die Energieversorgung der ArcelorMittal-Werke in Luxemburg gewährleisten. Das Ministerium genehmigte das Projekt.

Die unterirdische Stromleitung führt jedoch durch das Naturschutzgebiet „Natura 2000“, das sich zwischen Differdingen und der französischen Grenze befindet. Greenpeace stieg auf die Barrikaden. Umweltvereinigungen, allem voran Greenpeace reichten Klage beim Verwaltungsgericht gegen das Projekt ein. Die Vereinigung ärgert sich unter anderem, dass die Schneise die im Wald gehauen wurde, breiter als 11 Meter ist. Laut Auflagen der Umweltverwaltung darf die Schneise nicht über die sechs Meter Breite ragen.

Nicht konform zum PAG

Auch wird eine Schutzzone in Sanem durch die Arbeiten in Mitleidenschaft gezogen. Die Sotel hat nie eine Baugenehmigung der Gemeinde Sanem erhalten, da das Vorhaben des Stromkonzerns nicht konform mit dem allgemeinen Bebauungsplan (PAG) der Gemeinde war. Des Weiteren wird moniert, dass die Stromleitung zu nah bei den Wohnhäusern entlangläuft. Da das Unternehmen die Arbeiten trotz des Verbots trotzdem fortsetzte, reichte die Gemeinde Klage beim Verwaltungsgericht ein. Und bekam recht. Die Arbeiten mussten gestoppt werden. Die Sotel hat gegen das Urteil aus ersten Instanz Berufung eingelegt. Ein Urteil wurde noch nicht gefällt.

Zuvor hatte aber schon Greenpeace Klage bei Gericht eingereicht. Sie wurde vom Verwaltungsgericht am 28. März 2011 aber abgelehnt. Damals hatten die Richter entschieden, dass das luxemburgische Gesetz für die Verwirklichung des Projektes nicht gelte. Greenpeace gab nicht auf und ging in Appell. Der Verwaltungsgerichtshof bestätigte jedoch jetzt die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes. Der Gerichtshof ist der Meinung, dass die Impakt-Studie, die Sotel dem Umweltminister vorlegte reiche, um die Arbeiten zu erlauben.

Falsche Entscheidungsbasis

Greenpeace kritisiert aber, dass die vorgelegten Studien nicht komplett seien und sich auf falsche Informationen stützen, zum Beispiel was die Fauna, die Flora, die Bodenbeschaffenheit und die Schutzzonen betrifft. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes bedeute den Tod der „Natura 2000“-Zonen. Nach der Klage der Gemeinde Sanem, die sich immer noch weigert, eine Baugenehmigung an die Sotel auszustellen, können die Arbeiten jedoch noch nicht fortgesetzt werden.

Greenpeace hat inzwischen Klage gegen den luxemburgischen Staat bei der Europäischen Kommission eingereicht. Die Umweltorganisation wirft der Regierung vor, die europäische Richtlinie über den Naturschutz nicht zu respektieren.