2,5 Millionen Euro Strafe waren der Post vom „Conseil de la concurrence“ auferlegt worden. Der Rat wird eingeschaltet, wenn ein Verdacht auf illegale Konkurrenz besteht. Die Post hatte mit einem Rabatt auf einem „Integral“-Pack den Zorn ihres Konkurrenten Tango auf sich gezogen, der eine Beschwerde einreichte. Der Vorwurf: Missbrauch der Monopolposition. Die Beschwerde ging 2007 ein. Sieben Jahre später, also 2014, wurde die Post zu den 2,5 Millionen Euro Strafe verdonnert.
Nun, wieder zwei Jahre später, wird die Entscheidung gekippt. Die Argumentation, die vom „Conseil de la concurrence“ benutzt wurde, wird im Urteil des Verwaltungsgerichtes gekippt. Das Gericht hat aber auch zwei andere wichtige Fragen unter die Lupe genommen: Es geht um die Prozeduren. Einerseits wird dem „Conseil de la concurrence“ vorgeworfen, sieben Jahre seien zu lang gewesen, um zu einem Urteil zu kommen. Andererseits hätte die Post Einblick in einige Dokumente beantragt, die der Rat ihnen nicht gewährt hätte. Das Verwaltungsgericht urteilte, dass beide Beschwerden der Post was die Prozeduren angeht, gerechtfertigt seien.
„Ein einziges Papier“
„Wir haben wirklich sehr lange gebraucht“, gibt der Präsident des Konkurrenzrates Pierre Rauchs im Gespräch mit Tageblatt.lu zu. Allerdings habe es 2011 eine Gesetzesänderung gegeben, die erst 2012 umgesetzt wurde. „Wir haben uns dann, nach der Umstellung des Rates, dem Dossier angenommen und sind zügig vorangekommen“.
Den Vorwurf, dass der Post der Einblick in Dokumente verwehrt worden sei, will er aber nicht so stehen lassen. „Bei solch einem Dossier gibt es eine Unzahl an Dokumenten. Wir haben da reihenweise Ordner. Der Vorwurf der Post war, dass ein einziges Papier, auf dem wir nicht einmal unser Urteil basierten, gefehlt haben soll“, so Rauchs.
Nicht das Ende?
Der Grund für das Kippen der Entscheidung war jedoch ein anderer. Das Verwaltungsgericht stellt die Vorgehensweise und die Argumentation des Rates in Frage.
„Die Prozedur ist extrem kompliziert“, erklärt Rauchs. Hinzu komme, dass die Gesetze über Konkurrenz der Interpretation unterliegen. Trotzdem war der Präsident des Rates erstaunt über die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes. Am Montag steht ein Treffen mit den Anwälten an. Dann werde das Urteil genau unter die Lupe genommen. Je nach Ausgang dieses Treffens wird der Rat Berufung gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes einlegen.
Auch bei Tango knirscht man mit den Zähnen. Man sei natürlich nicht erfreut über die Entscheidung des Gerichtes, war von der Firma am Freitag zu erfahren. „Wir entscheiden nun in den kommenden Tagen mit unseren Anwälten, wie es weitergehen soll“, so ein Sprecher. Eine Berufung ist nicht ausgeschlossen.
De Maart

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