Opfer-Familien stellen Bedingungen

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(dpa-Archiv)

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Der belgische Kinderschänder Marc Dutroux hat seine bedingte Freilassung aus dem Gefängnis beantragt. Jetzt können die Opfer-Familien Bedingungen zur Haftentlassung fordern.

Wie die belgische Zeitung „Le Soir.be“ meldet, will der Vergewaltiger und Kindermörder vorzeitig freikommen. Im September hatte Marc Dutroux einen entsprechenden Antrag gestellt. Am 30. April 2013 wird der Antrag vor dem Brüsseler Strafvollstreckungsgericht verhandelt.

Am Freitagabend bekamen die Opfer-Familien und die überlebenden Opfer Briefe von der belgischen Justiz. In den sogenannten „fiches victimes“ können die Opfer und deren Familien Bedingungen stellen, die in die Entscheidung des zuständigen Gerichts miteinfließen sollen, wie beispielsweise Schadensersatz und Kontaktsperre.

Freilassung „theoretisch möglich“

Wie „LeSoir.be“ am Samstag berichtet, braucht Marc Dutroux zur Haftentlassung, eine positive Stellungnahme der Gefängnisleitung in Nivelles, wo er derzeit seine Strafe absitzt. Außerdem müssen psychiatrische Untersuchungen seinen mentalen Zustand und die Wiederholungsgefahr, die er für die Allgemeinheit darstellt, ebenso positiv begutachten.

Theoretisch könnte der Kindermörder und verurteilte Vergewaltiger von April 2013 an freikommen. Er hat ein Drittel seiner wahrscheinlichen Strafe abgesessen, die sich bei „lebenslänglich“ an der durchschnittlichen Lebenserwartung berechnet. Dutroux hat beantragt, in Freiheit mit einer elektronischen Fußfessel überwacht zu werden.

Geringe Chancen

Experten räumen Dutroux jedoch geringe Chancen auf Freilassung. Er müsse per Gutachten belegen, dass von ihm keine Gefahr mehr ausgehe, zudem müsse er einen Aufenthaltsort sowie eine Beschäftigung vorweisen. Dutroux sei entschlossen, freigelassen zu werden, schreibt „Le Soir.be“. Ein Antrag auf Haftentlassung scheiterte im vergangenen April.

Erst im August dieses Jahres hatte seine Ex-Frau und Mittäterin Michelle Martin nach 16 Jahren das Gefängnis verlassen.