Samstag8. November 2025

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Online-Petitionen: auf zum ESC!

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Am Dienstag tagte die parlamentarische Petitionen-Kommission. In Kürze kann man sich mit einer Unterschrift auf www.chd.lu u.a. dafür einsetzen, dass Luxemburg wieder am "Eurovision Song Contest" teil nimmt.

Nach einer Neu-Formulierung des Textes wurde die Petition Nr. 649 „Luxemburg in den Eurovision Song Contest 2017“ nun von der Kommission unter dem Vorsitz von Marco Schank (CSV) angenommen und wird demnach in Kürze zur Unterschrift freigeschaltet werden. Eingereicht wurde die Petition von der früheren „The Voice“-Kandidatin Sabrina Gérard.

Bei zwei weiteren Petitionen sind ebenfalls weitere Informationen nötig, resp. muss der Text vom Antragsteller klarer formuliert werden. Zugelassen wurden derweil die Nr. 669, die sich für ein Aufheben des Minimalbetrags von 5 Euro beim Bezahlen mit Debit-/Kreditkarte einsetzt; die Nr. 670, welche die Erweiterung der „Chèques services“ auf Dienstleistungen von Privatanbietern (z.Bsp. für Hausaufgabenhilfe) fordert; sowie die Nr. 673, die sich dafür einsetzt, dass im Lyzeum ebenfalls E-books zugelassen werden.

Nr. 668 schon fast bei 3.000

Von den derzeit frei geschalteten Volksbegehren hat derweil die Nr. 668 „Lëtzebuerger Produkter an der öffentlecher Restauratioun!“ die besten Aussichten, innerhalb der sechs Wochen die geforderten 4.500 Unterschriften zu erreichen: 2.959 war der Stand am Dienstag um 18.30 Uhr, und unterschrieben werden kann noch bis zum 18. Juli.

Zwei öffentliche Debatten fanden derweil diese Woche statt, zum 12. und 13. Mal, seit es die Online-Petition in dieser Form gibt. Am Montag ging es um das Verbot des Verkaufs von Pelz-Produkten, am Dienstag um das Einleiten von rechtlichen Schritten gegen das Atomkraftwerk Cattenom.

Zwei öffentliche Debatten

Am Montag verwiesen Abgeordnete und Minister auf das neue Tierschutzgesetz, in dem die Pelzproduktion in Luxemburg verboten wird; eine solche Produktion gebe es derzeit auch nicht in Luxemburg. Ein Verkaufsverbot wäre dagegen schwieriger, da man hier auch Regeln des europäischen Binnenmarktes beachten müsse.

Was das AKW Cattenom angeht, so wird derzeit eh geprüft, ob nicht ein juristisches Vorgehen möglich sei. Ein neues Element könnte hier sein, dass man versucht sich auf die sog. „Mosel-Konvention“ zu berufen und wegen Wasserverschmutzung klagen würde. Hier gibt es seit kurzem einen Präzedenzfall: Eine Klage der Stadt Genf (Schweiz) gegen das veraltete französische AKW Bugey, ca. 70 km Luftlinie entfernt, wurde nämlich zugelassen.