Nicht nur König Salman verärgert die Franzosen

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(David Niviere)

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Ist das Spazieren entlang der Küste auf Höhe der großherzoglichen Sommerresidenz in Südfrankreich verboten? Die Frage beschäftigte die Sendung "Le débat du Midi" von France Inter.

Jedermann schreie über das Zugangsverbot für die Öffentlichkeit am Strand de la Mirandole in Südfrankreich, aber niemand rede darüber, dass man auf Höhe des Besitzes des Luxemburger Großherzogs nicht mehr am Strand entlang spazieren kann. Die Nachricht ging am Mittwoch per mail während der Mittagssendung auf France Inter ein. Die einstündige Sendung „Le débat du Midi“ hatte Frankreichs Küsten und mögliche Einschränkung bei ihrer Benutzung zum Thema. Die großherzogliche Familie hält sich derzeit in ihrer Sommerresidenz in Cabasson, Gemeinde Bormes-les-Mimosas, auf (Link).

Hintergrund der Sendung war die Polemik um die Schließung von mehreren hundert Metern Strand beim Anwesen des saudischen Königs Salman in Südfrankreich, wo er mit seiner mehrere hundert Mann bzw. Frau starken Suite zum Sommerurlaub angereist war. Die Sperrung dieses bislang öffentlich zugänglichen Küstenstreifens hatte eine Welle der Empörung ausgelöst. Sie war noch durch die Meldung verstärkt worden, der König habe sich einen Aufzug und eine Treppe von der Villa bis zum Strand bauen lassen, das Ganze ohne behördliche Genehmigung.

Privatbesitz von Küsten und Stränden verboten

Das französische Küstengesetz verbietet den Privatbesitz von Küsten und Stränden. Eine mögliche Privatisierung der „plage de la Mirandole“ sei demnach illegal, sagte Anne Konitz, Pressesprecherin des „Conservatoire du Littoral“ während der Radiosendung. Ausnahmen seien jedoch möglich. So könne ein Strand befristet gesperrt werden.

Kritiker der Privatisierung des Mirandole-Strandes hatten in wenigen Tagen mehr als 150.000 Unterschriften gesammelt. Die Entscheidung, dem König derartige Privilegien einzuräumen, werten sie als Verstoß gegen das Küstengesetz. Seit Montag ist der Strand erneut für alle zugänglich, Aufzug und Treppe wurden beseitigt. Der Monarch ist wieder abgereist.

„Sentier du littoral“

Frankreichs Gesetz verbietet nicht nur die Privatisierung von Stränden. Es räumt auch jedermann das Recht ein, ungehindert entlang der Küste spazieren zu gehen. Stören dennoch private oder andere Einrichtungen, muss ein Durchgangsrecht auf einem mindestens fünf Meter breiten Streifen entlang des Strandes eingeräumt werden. Eben dieses Recht werde laut dem leider anonym gebliebenen Korrespondenten von France Inter beim Anwesen der Großherzogs nicht gewährt, hieß es am Mittwoch.

Ob dem tatsächlich so ist, konnte die Sprecherin des „Observatoire du Littoral“ Anne Konitz nicht sagen. Tatsächlich sei der „Sentier du littoral“ stellenweise unterbrochen, gab sie zu bedenken. Es gebe Fälle, „wo Reiche sich derlei Rechte rausnehmen“. Konitz zufolge müsse das Durchgangsrecht jedoch immer respektiert werden. Das Gesetz über den Schutz der Küsten und Strände sieht ihren Aussagen zufolge keine Ausnahmeregeln vor.

Das Anwesen in Cabasson ist seit 1949 in großherzoglichem Familienbesitz. Großherzogin Charlotte hatte das 33 Hektar große Anwesen um die „Tour Sarrazine“, ein altes Fort der französischen Marine, erworben.