Am Dienstag stellte der Transportminister François Bausch die Hauptpunkte der Taxi-Reform vor. In Kraft treten soll die Reform am 1. September 2016.
„Es ist eine wichtige Reform, die lange unterwegs war“, so der Minister. Man erhoffe sich den Taxi-Sektor durch die Liberalisierung der Tarife zu dynamisieren und unter anderem die Preise zu drücken. „Bisher war der Taxi-Sektor in unserem Land sehr geschützt und es gibt daher nicht viel Konkurrenz“, betont Bausch. Mit der neuen Reform versuche man aber auch den „Sektor zu putzen“, so Bausch weiter. Denn es habe bisher zu viel Illegalität gegeben.
Was ändert sich für die Taxi-Betreiber?
Für die Taxi-Betreiber wird sich einiges ändern. Zum einen werden die Zulassungslizenzen nur noch vom Transportministerium ausgestellt.
Taxi-Betreiber, die bereits eine Lizenz haben, müssen diese zum 1. September beim Ministerium umschreiben lassen. Neue Taxi-Betreiber müssen sich für den Erhalt einer Lizenz auf einer Warteliste eintragen und sich anschließend auf die Ausschreibungen melden, die im Mémorial veröffentlicht werden.
Allerdings wird der Zugang zum Beruf (Taxi-Betreiber und –Fahrer) in Zukunft vom Ministerium strenger reguliert und kontrolliert. Auch können in Zukunft Zulassungslizenzen nicht weiterverkauft werden.
Weniger Zonen
Des Weiteren werden die bisher bestehenden 44 Taxi-Zonen zusammengefasst und es wird nur noch 6 Zonen geben. Was dem Minister zufolge den Taxi-Betreibern ermögliche, ihren Dienst auszuweiten. Sie seien bezüglich der Zonen auf diese Weise weniger eingeschränkt.
Die Wagen der Taxi-Firma muss mit bestimmten Dingen ausgestattet sein, um konform zu sein. So muss sich ein Taxameter im Wagen befinden und gut sichtbar für den Kunden sein. Auch muss ein sogenanntes „tableau-taxi“ vorhanden sein mit Angaben zur Art des Taxis. Auch sichtbar für Kunden muss eine Tariftafel an der Scheibe des Taxis angebracht sein, sowie eine Plakette, auf der die Zone angegeben ist. in der das Taxi üblicherweise eingesetzt wird.
Größerer Handlungsspielraum
Um zu kontrollieren, dass bei den Taxi-Betreibern alles mit rechten Dingen zugeht, die Lizenzen stimmen und alles der Gesetzgebung entspricht, soll der Polizei und dem Zoll ein größerer Handlungsspielraum gewährt werden, erläutert Bausch.
Ihnen ist es nun nicht nur möglich Strafen auszuschreiben. Sie dürfen die Zahlung des Betrags umgehend einfordern. Dieser kann von 250 Euro bis hin zu 500 Euro reichen, je nach Verstoß. Mit dieser Methode soll, laut Bausch, versucht werden gegen die Illegalität und Verstöße im Sektor vorzugehen.
Was ändert sich für Kunden?
Ab dem 1. September ist es den Kunden möglich, durch die Liberalisierung der Preise zwischen den Taxis zu vergleichen.
Sie sind auch nicht mehr gezwungen an Taxiständen das erste Taxi in der Reihe zu nehmen, sondern können sich das Taxi aussuchen, welches ihnen preislich am meisten zusagt.
Taxis aus anderen Zonen können vom Kunden in eine gewünschte Zone gerufen werden. Hier besteht eine größere Freiheit für Kunden, ebenso wie für die Betreiber, wurde betont. Auch das Anhalten eines Taxis am Straßenrand ist möglich, unabhängig von der Zone. Es muss nur 50 Meter vom nächsten Taxisstand entfernt sein.
Auch muss in Zukunft das Taxameter beim Einsteigen auf null gesetzt werden, darauf sollte der Kunde achten. Anfahrtskosten dürfen vom Taxi-Fahrer bzw. vom –Betreiber nicht erhoben werden.
Des Weiteren informierte Bausch darüber, dass ab dem 1. September eine Beschwerde-Hotline für Kunden eingerichtet wird. Hier können Beanstandungen jeglicher Art über Taxi-Fahrer sowie –Betreiber abgegeben werden. Auch eine Internetseite mit Information über die Tarife und Richtlinien wird ab September eingerichtet werden.
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