Nach Eklat nun Einigung

Nach Eklat nun Einigung
(Tageblatt-Archiv/Fabrizio Pizzolante)

Jetzt weiterlesen! !

Für 0,59 € können Sie diesen Artikel erwerben.

Sie sind bereits Kunde?

Ins Haus des Echternacher Dechanten Francis Erasmy und nicht ins Staatsministerium waren die Echternacher Gemeindeverantwortlichen am Montag zur Unterzeichnung der Sonderkonvention für die Echternacher Basilika eingeladen.

Bislang haben nur Bistum, Kirchenfabrik und Gemeinde die Konvention unterzeichnet. Wenn Kultusminister Xavier Bettel dies nun ebenfalls tut, kann sie in Kraft treten.

Es war wie in guten alten Zeiten. Bis spät am Nachmittag wusste niemand so recht, was es denn nun mit der Unterzeichnung der Konvention auf sich haben sollte. Dies sollte eigentlich bereits am letzten 22. Dezember im Staatsministerium erfolgen. Da Erzbischof Jean-Claude Hollerich jedoch am Morgen des gleichen Tages den Gerichtsvollzieher im Hause hatte, weil 109 Kirchenfabriken, darunter die der Echternacher Basilika, gegen ihn geklagt hatten, verweigerte er vor laufender Kamera und im Beisein von Premier und Kultusminister Xavier Bettel die Unterschrift (Link).

Im Anschluss an den Eklat vom Dezember 2016 hat sich die Echternacher Kirchenfabrik beim Erzbischof entschuldigt (Link). Die Klage wurde da allerdings noch nicht zurückgezogen. Dies war für Erzbischof Hollerich jedoch die Voraussetzung dafür, dass er die Ausnahmereglung für die Echternacher Basilika unterzeichnet. Der Rückzug der Klage scheint inzwischen erfolgt zu sein. Bestätigt ist dies nicht.

Rechtzeitig vor der Springprozession

Laut Programm hatte Erzbischof Hollerich die Konvention um 17.00 Uhr unterzeichnet. Die Gemeindeverantwortlichen waren danach für 18.30 Uhr ins Haus des Dechanten eingeladen. Dort fand sich dann auch Generalvikar Leon Wagener ein. Er brachte die Konvention mit, die vom Erzbischof bereits unterzeichnet war. Diese wurde dann von Bürgermeister Yves Wengler und den beiden LSAP-Schöffen Ben Scheuer und Luc Birgen ebenso unterschrieben wie von vier Vertretern der Kirchenfabrik („marguilliers“).

Die Sonderregelung sieht vor, dass der Staat die Kosten zu 50 Prozent und die Gemeinde und der neu zu schaffende Kirchenfonds, in den der Besitz der Luxemburger Kirchenfabriken fließen soll, zu je 25 Prozent übernehmen sollen.
Wissen sollte man, dass die Basilika im Besitz der Kirchenfabrik ist und die Gemeinde daher eigentlich gar nicht zu zahlen bräuchte.

Dass es nun zu einer Einigung gekommen ist, mag auch mit der näher rückenden Springprozession zu tun haben. Für die Prozession am Pfingstdienstag nächste Woche wird neben hohen katholischen Würdenträgern aus dem Ausland auch Erzbischof Hollerich erwartet. Vielleicht wollte man einen weiteren Eklat vermeiden.