/ Mutmaßliche Bombenbauer melden

(dpa)
Düngemittel, Haltbarmacher von Lebensmitteln, Reinigungs- und Desinfektionsmittel, Insektenmittel und Aceton gehören zu den Produkten, aus denen Sprengsätze gebastelt werden können. Wer also über das nötige Wissen verfügt, kann theoretisch mit den frei verkäuflichen Stoffen in Luxemburg eine Bombe bauen.
Mit der EU-Verordnung 98/2013 über die Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe möchte Brüssel den Zugang zu Chemikalien, die als Explosivstoffe für terroristische Anschläge missbraucht werden können, einschränken. Auslöser der Verordnung war unter anderem der Anschlag in Oslo 2011 durch Anders Breivik.
Präventionsflyer
Am 5. Mai 2017 – vier Jahre später – hat Luxemburg die Verordnung umgesetzt. Es handelt sich dabei um eine erweiterte Grundstoffliste. Darin ist genau festgelegt, wie Stoffe verwendet, transportiert, verkauft und gemischt werden dürfen. Einfacher gesagt: Man will den Missbrauch für terroristische Aktivitäten so schwer wie möglich machen. Damit nimmt der Staat die Händler in die Pflicht.
Verkäufer in Geschäften sollen „verdächtige Transaktionen“ mit Chemikalien sofort melden, heißt es in einem Präventionsflyer für Betriebe. Damit sind Fachgeschäfte, Baumärkte oder zum Beispiel „De Verband“ mit seinem Dünger in Luxemburg jetzt ein Teil der nationalen Sicherheitsstrukur.
Konzentrationsgrenzwerte
In der neuen Verordnung sind auch Konzentrationsgrenzwerte für bestimmte Stoffe festgelegt. Es handelt sich dabei unter anderem um Salpetersäure, Wasserstoffperoxid oder Chlorate und Perchlorate. Bei entsprechender Menge und Konzentration kann man damit Sprengstoffe herstellen.
Sieben Chemikalien dürfen ab einer gewissen Konzentration in Luxemburg nicht mehr über die Ladentheke. Elf Substanzen müssen beim Verkauf gemeldet werden. Hierzulande übernimmt die Polizei die Funktion der nationalen Kontaktstelle.
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