Der CSV-PArlamentarier Claude Wiseler (CSV) will von Infrastrukturminister François Bausch wissen, ob immer noch Verhandlungen mit den Nachbarländern laufen, die eine gegenseitige Fahrerlaubnis für 125 Kubikzentimeter-Motorräder zum Thema haben.
In Luxemburg hätte man eine EU-Direktive von 2006 befolgt und Trägern des B-Führerscheins erlaubt, auch Motorräder mit einer Stärke von bis zu 125 Kubikzentimeter zu fahren, so Wiseler. Die Genehmigung A1 wird allen B-Führerschein-Besitzern erteilt, die ihren Führerschein seit mindestens zwei Jahren in der Tasche haben und die an einer theoretischen und praktischen Fahrausbildung von mindestens sieben Stunden teilgenommen haben. Die Fahrerlaubnis ist aber nur für das Luxemburger Territorium gültig.
Auf das Landes-Territorium begrenzt
Belgien und Frankreich haben ähnliche Regeln eingeführt, die aber auch nur für die jeweiligen Länder gelten. Das stelle ein Problem bei Fahrten ins nahe Ausland und für Pendler dar, so Claude Wiseler. Er wollte wissen, wie weit die Verhandlungen mit den Nachbarländern Luxemburgs, die die gegenseitige Anerkennung der Fahrerlaubnis als Ziel haben, fortgeschritten sind.
Der Minister erinnert daran, dass die drei Länder sich prinzipiell für eine gegenseitige Anerkennung der A1-Kategorie ausgesprochen haben. Das Dossier sei inzwischen an die EU-Kommission weitergeleitet worden. Sie soll analysieren, ob diese Anerkennung konform mit der EU-Direktive ist oder nicht. Wenn sie es ist, werde die gegenseitige Anerkennung zügig in die Gesetzgebung einfließen.
Führerscheine bald länger gültig?
Neuerungen könnte es bald auch für Senioren im Straßenverkehr geben. Im Verkehrsministerium prüft man eine Verlängerung der Validität des Führerscheins bei Senioren. Einer der Hauptgründe hierfür sei die steigende Lebenserwartung, heißt es in der Antwort von Ressortminister Bausch auf eine parlamentarische Frage der CSV-Abgeordneten Sylvie Andrich-Duval.
Die aktuelle Regelung sieht vor, dass ab dem Alter von 70 Jahren die Führerscheine nur noch für eine Höchstdauer von 3 Jahren verlängert werden, wobei die Gültigkeitsdauer nicht über das 79. Lebensjahr des Besitzers hinausgehen darf. Ab dem Alter von 79 Jahren wird der Führerschein nur noch von Jahr zu Jahr verlängert.
De Maart

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