/ Ministerium entscheidet über Schließung

Nicht die Kommunalbehörden sondern das Arbeits- oder Umweltministerium könnten die Betriebsgenehmigung der Einrichtung entziehen. Der Grund: Der Club kann bis zu 1.300 Gäste aufnehmen. Die Gemeinde darf dies nur bei Einrichtungen mit einem Fassungsvermögen von weniger als 1.000 Besuchern. Das sagte uns eine Sprecherin der hauptständischen Gemeindeverwaltung. Weiterhin zuständig bliebe die Kommune hingegen für die Gewährung der sogenannten „Freien Nächte“.
Nach einer eingehenden Ermittlung des SRPS (Service Régional de Police Spéciale) Luxemburg und einer Unterredung mit dem Geschäftsführer des M-Clubs, hatte die Polizei den Gemeindeverantwortlichen der Stadt Luxemburg am Dienstag ihren Bericht zukommen gelassen.
Der Tanzclub sei konform mit allen schank- und wirtschaftsrechtlichen und polizeilichen Sicherheitsnormen. Die Geschäftsführung habe gegenüber der Polizei des Weiteren zusätzliche Verbesserungsmaßnahmen angekündigt, heißt es in dem Dokument. Die Diskothek soll am kommenden Wochenende jedoch geschlossen bleiben.
Im Zusammenhang mit dem Tod des Diskobesuchers betont die Polizei, dass es an Wochenenden landesweit in Diskotheken, Gaststätten und bei Tanzveranstaltungen regelmäßig zu Schlägereien kommt. Sehr häufig seien Alkohol und/oder Drogen im Spiel.
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