Google, Facebook und Co., der Datenhunger von Internetdiensten ist schier unersättlich. Aber auch andere Betriebe und öffentliche Verwaltungen sammeln eifrig Daten. „Datenbanken mit persönlichen Informationen sind das Gold der digitalen Gesellschaft“, beschreibt Tine A. Larsen, Präsidentin der CNPD, die aktuelle Entwicklung. Entsprechend wächst die Gefahr des Missbrauchs, lies des illegalen Handels mit persönlichen Daten. Die Präsidentin der Datenschutzkommission glaubt zugleich aber auch, ein wachsendes Bewusstsein bei den Menschen zu erkennen.
Die Zahlen des Jahresberichts 2015 sind eindeutig. Neuer Rekord mit 1.117 genehmigten Datenbanken (2014/999), Rekordzahl an Klagen mit 217 (2014/207), neuer Rekord auch mit 2.361 Informationsanfragen (2014/2.192). Nur zweimal wurde allerdings von der CNPD ein „avertissement“ verhängt. Das sei „relativ wenig, wenn man sieht, was bei BeeSecure (Online-Portal der Regierung) und der Polizei an Klagen zusammenläuft“, räumt man ein. Das habe aber seine Gründe. Die CNPD kann mit ihren administrativen Abmahnungen eigentlich nicht viel mehr tun, als Unternehmen den bösen Finger zu zeigen. Das Gesetz sieht zwar auch Geldstrafen (bis zu 125.000 Euro) vor, die können aber nur von einem Gericht verhängt werden. Das macht die CNPD zu einem weitgehend zahnlosen Papiertiger.
Geht es nach dem Wunsch der CNPD, dann wird sich das in den nächsten Jahren ändern. Man wolle von den sterilen Genehmigungen – teilweise auch nur einfachen „Notifizierungen“ wegkommen. Stattdessen soll in Zukunft verstärkt auf „a posteriori“-Kontrollen in den Unternehmen gesetzt werden. Dies verbunden mit richtigen Sanktionen. Dazu braucht es allerdings einer Gesetzesänderung. So weit ist die Politik – noch – nicht. Immerhin aber hat die Regierung die finanziellen Mittel bereitgestellt, um die CNPD personell besser aufzustellen.
Meiste Klagen aus dem Ausland
Sieben Juristen arbeiten aktuell am Sitz der Kommission in Belval, drei davon konnten so 2015 und 2016 eingestellt werden. Ein achter Posten ist noch zu bestellen. Der Schwerpunkt der Genehmigungen betraf 2015 mit 63 Prozent den Bereich der Videoüberwachung. Überwachungskameras schießen in Zeiten einer gefühlten Unsicherheit wie Pilze aus dem Boden. Und werden von den Gefilmten offenbar als eine Art Normalität weitgehend widerspruchslos akzeptiert.
Bei den eingereichten Klagen zeigt sich ein ganz anderes Bild. 60 Prozent bezogen sich auf Probleme mit Internetaktivitäten. Der weitaus größte Teil der Klagen kam dabei mit 70 Prozent aus dem Ausland. Grund dafür sind die luxemburgischen Firmensitze zahlreicher Anbieter von Online-Handel und -Videospielen.
De Maart

Sie müssen angemeldet sein um kommentieren zu können