Montag10. November 2025

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Maghreb-Staaten – sichere Herkunftsländer

Maghreb-Staaten – sichere Herkunftsländer
(Michael Kappeler)

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Das umstrittene Gesetz zur Einstufung von Tunesien, Algerien und Marokko als "sichere Herkunftsländer" für Flüchtlinge hat in Deutschland die erste Hürde genommen.

Das umstrittene Gesetz zur Einstufung der Maghreb-Staaten als „sichere Herkunftsländer“ wurde mehrheitlich vom Bundestag angenommen.

Bei einer namentlichen Abstimmung im Bundestag sprachen sich am Freitag 424 von 570 anwesenden Abgeordneten für den Gesetzentwurf der Regierung aus. Er ist auch eine Reaktion auf die Übergriffe in der Silvesternacht auf Frauen in Köln, an denen vor allem Männer aus Nordafrika beteiligt gewesen sein sollen. 143 Abgeordnete stimmten gegen den Entwurf. Drei Parlamentarier enthielten sich.

Ziel des Gesetzes

Ziel ist es, die Asylverfahren zu verkürzen. Wer aus einem sogenannten sicheren Herkunftsstaat kommt, hat in der Regel kein Recht auf Asyl in Deutschland.

Die Opposition lehnte den Gesetzentwurf mit Hinweis auf Menschenrechtsverletzungen in den drei Maghreb-Staaten ab. „Das ist ein schwarzer Freitag für das Grundrecht auf Asyl in Deutschland“, erklärte Andrej Hunko (Linke). Er rief die Grünen auf, den Entwurf im Juni im Bundesrat (Länderkammer) gemeinsam zu stoppen.

Bislang sieht es jedoch so aus, als werde Baden-Württembergs neue Landesregierung aus Grünen und Christdemokraten für den Vorschlag stimmen. Ministerpräsident Winfried Kretschmann möchte allerdings, dass Nordafrikaner, die schon lange in Deutschland leben und hier Wurzeln geschlagen haben, ein Bleiberecht erhalten.

Enthaltung ohne Einigung

Im Bundesland Sachsen-Anhalt will der Koalitionsausschuss von CDU, SPD und Grünen an diesem Dienstag beraten. Die drei Parteien hatten grundsätzlich vereinbart, dass sich Sachsen-Anhalt im Bundesrat der Stimme enthält, wenn sie untereinander keine Einigung erzielen.

Innenminister Thomas de Maizière sagte: „Zum Helfen gehört auch Nein sagen können.“ Einige Nordafrikaner kämen nach Deutschland, „weil die Leistungen besser sind als vielleicht die Lebensbedingungen im Herkunftsland“, fügte der Innenminister hinzu.

Gesetz Verfassungswidrig

Die Opposition sieht den Vorstoß auch deshalb kritisch, weil Homosexualität in den Maghreb-Staaten strafbar ist. Zudem werden Vergewaltiger in Algerien nicht verurteilt, wenn das Opfer jünger als 18 Jahre ist und den Täter heiratet. Die Organisation Pro Asyl bezeichnete das Gesetz als verfassungswidrig.

Im vergangenen Jahr waren fast 26 000 Neuankömmlinge aus dem Maghreb registriert worden. Inzwischen kommen wieder weniger. Die Anerkennungsquote von Asylbewerbern aus Tunesien, Marokko und Algerien lag im ersten Quartal 2016 bei 0,7 Prozent.

Die Abschiebung von Nordafrikanern gestaltet sich oft schwierig. Viele von ihnen kommen ohne Papiere an.