Zehn Jahre Haft für Brandstifter gefordert

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Am Montag fand der Berufungsprozess in der Affäre "Scholesch-Eck"-Brand statt. Die Generalstaatsanwaltschaft fordert zehn Jahre Haft für den Brandstifter. Das Urteil wird am 29. Mai gefällt.

Vor der Kriminalkammer des Berufungsgerichtes in Luxemburg fand am Montag der Prozess in der Affäre rund um den „Scholesch Eck“-Brand in Esch/Alzette vom 24. Februar 2011 statt. Der Beschuldigte, ein heute 63-jähriger Mann, wurde in erster Instanz zu 14 Jahren Haft verurteilt. Beide Parteien, sowohl die Staatsanwaltschaft, als auch die Verteidigung haben in dieser Affäre Berufung eingelegt.

Der Brand des „Scholesch Eck“ ist nur ein Teil der Vorwürfe gegen den Beschuldigten Jeannot J. Ihm wird vorgeworfen, er habe an insgesamt vier Orten Feuer zu legen versucht. Am 24. Februar 2011 gegen 17.20 Uhr soll er versucht haben, am boulevard J.F. Kennedy in Esch/Alzette einzelne Mülltüten in Brand zu stecken. 20 Minuten später habe er in einem Kleidergeschäft in der „Uelzechtstrooss“ einzelne Kleidungsstücke verbrennen wollen. Gegen 17.50 Uhr soll er dann im Geschäft „Hema“ verschiedene Objekte aus der Kinderabteilung verbrannt haben. Dieses Feuer hat auf das gesamte Gebäude übergegriffen und es zerstört.

Papierrollen im Supermarkt

Zwischen 17.50 Uhr und 18.10 Uhr, so wird dem Angeklagten vorgeworfen, habe dieser in einem weiteren Geschäft, einem Supermarkt, ebenfalls in der rue de l’Alzette, erneut versucht, einen Brand zu legen. Hier habe er Papierrollen verbrannt. Glücklicherweise konnte das Feuer in diesem Geschäft sich nicht ausbreiten.

Erneut schilderte der Beschuldigte vor dem Präsidenten der Kriminalkammer des Berufungsgerichts, Marc Kerschen, wie die Tat sich abgespielt hatte. Er war am 24. Februar sehr wütend, deshalb habe er das Feuer gelegt. Immer wieder beteuerte der Angeklagte, dass er gerne mit dem Feuer spielt, wenn er unter Wutausbrüchen leidet. Er wurde bereits zwei Mal verurteilt, unter anderem wegen Brandstiftung und wegen Trunkenheit am Steuer.

Faszination Feuer

Lediglich legte die Verteidigung Revision ein, um das Urteil etwas zu vermindern. Die Faszination für das Feuer soll sich laut Experten hauptsächlich unter Alkoholeinfluss verstärkt haben. Die Experten kamen allerdings zur Schlussfolgerung, dass es keine Anhaltspunkte für eine Psychose beim Angeklagten gäbe. Nur der starke Alkoholismus und eine leichte Pyromanie sollen den Mann belasten. Der Angeklagte entschuldigte sich, wie in erster Instanz, für die vier Taten. Es war nie seine Absicht, ein ganzes Gebäude zu zerstören und solch einen Schaden anzurichten.

Danach ging der 64-Jährige auf den starken Alkoholismus ein. „Mein Leben ist sehr stark durch den Alkohol geprägt“, so der Mann vor dem Richterpult. Danach unterstrich der Verteidiger Me Marc Lentz, dass in dieser Affäre niemandem geholfen sei, wenn der Angeklagte jahrelang im Gefängnis sitze. „Bei meinem Klienten geht es darum, dass er ein Alkoholproblem hat. Man muss die Gesetze respektieren, allerdings ist eine Haftstrafe von 14 Jahren ohne Bewährung nicht angemessen. Zudem wies mein Mandant nie ein bösartiges Verhalten auf“, so Me Lentz.

Der Mann ist, laut Verteidiger, vom Feuer angezogen und wollte aus Wut nur einige kleine Gegenstände anzünden. Me Lentz forderte, eine mildere Strafe wie aus erster Instanz und basierte sich auf den Artikel 71-1 (psychische Störungen). Der Vertreter der Generalstaatsanwaltschaft seinerseits forderte eine Haftstrafe von zehn Jahren. Eine Bewährung ist nicht mehr möglich, weil der Mann bereits einige Male, darunter auch wegen Brandstiftung, verurteilt wurde.

Das Urteil wird am 29. Mai verkündet.

(Philippe Hammelmann / Tageblatt.lu)