Eugène Afrika soll fünf Jahre hinter Gitter

Eugène Afrika soll fünf Jahre hinter Gitter
(Tageblatt)

Jetzt weiterlesen! !

Für 0,59 € können Sie diesen Artikel erwerben.

Sie sind bereits Kunde?

Im Berufungsverfahren um den Ex-Fußballnationalspieler Eugène Afrika forderte die Staatsanwältin die Bestätigung des Urteils aus erster Instanz, und plädierte auf fünf Jahre Haft ohne Bewährung.

Im Prozess um den 42-jährigen Ex-Fußballnationalspieler Eugène Afrika fand am Freitag das Berufungsverfahren statt, bei dem alle Parteien auf dem Status-Quo beharrten.

Die Generalstaatsanwältin forderte die Bestätigung des Urteils aus erster Instanz. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch und subsidiarisch auf eine großzügige Bewährungsfrist, welcher sich in erster Instanz die Anklage nicht versperrte.

Fünf Jahre Haft ohne Bewährung

Afrika wurde im Februar dieses Jahres wegen Vergewaltigung zu fünf Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt, obwohl er und sein Verteidiger auf einvernehmlichen Geschlechtsverkehr plädiert hatten.

Ihm war vorgeworfen worden, sich im November 2008 mit einer damals 23-jährigen Frau auf der Damentoilette eines Lokals der hauptstädtischen Rives de Clausen sexuell vergnügt zu haben.

Sein Anwalt hatte wegen Mangel an konkreten Indizien und im gängigen „In dubio pro reo“-Prinzip einen Freispruch eingefordert und konnte somit nicht mit dem Urteilspruch zufrieden sein.

Das Urteil wird am 8. November verkündet