Mit der Verlängerung des Elternurlaubs haben beide Geschlechter nun Anrecht auf vier, statt bislang drei Monate Urlaub nach der Geburt eines Kindes. Dies gilt allerdings nur für Staats- und Gemeindebeschäftigte.
Nach dem Urlaub hat der Beschäftigte Anrecht auf eine Unterredung mit dem Arbeitgeber, in der über den Arbeitsrhythmus und die Arbeitszeiten während einer Periode von maximal einem Jahr diskutiert werden kann.
Dies beschloss am Freitag der Ministerrat auf seiner Sitzung.
De Maart

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