Der gläserne Sparer aus Arlon und Trier

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Ab 2016 werden Luxemburgs Behörden erstmals die anderen Länder über die Zinserträge ihrer Bürger mit Konto in Luxemburg informieren. Das Gesetzprojekt soll in den kommenden Wochen verabschiedet werden.

Ab dem 1. Januar 2015 wird auch Luxemburg den automatischen Informationsaustausch zwischen Steuerbehörden der EU-Länder anwenden. Die Regierung hatte dem vor wenigen Monaten zugestimmt, nachdem Luxemburg feste Zusicherungen gegeben worden waren, dass auch Drittländer (Schweiz, Liechtenstein, Monaco, Andorra, San Marino) und assozierte Territorien wie etwa die britischen Jungferninseln entsprechende Vorkehrungen treffen würden. Die alte CSV-LSAP-Regierung hatte bereits am 10. April 2013 angekündigt, ab 1. Januar 2015 den automatischen Informationsaustausch anwenden zu wollen.

Für Kunden Luxemburger Banken mit Wohnsitz im Ausland geht damit ein Stück Bankgeheimnis zu Ende. Der parlamentarische Finanzausschuss befasste sich am Dienstag erstmals mit dem Gesetzentwurf, der die Bestimmungen der entsprechenden EU-Zinsbesteuerungsrichtlinie umsetzen wird.

Übergangsphase zu Ende

Mit dem geplanten Gesetz geht eine zehnjährige Übergangsphase zu Ende. Seit Anfang 2005 mussten nicht-ansässige Kontoinhaber eine Zinsabschlagssteuer auf ihre Sparzinserträge in Luxemburg zahlen. Die Steuerlast stieg in der Übergangsphase etappenweise von zuerst 15 auf zuletzt 35 Prozent an. Die 35 Prozent galten als Steuervorauszahlung des Steuerpflichtigen in seinem Herkunftsland. Er musste trotz Quellensteuer seine Zinseinkünfte in seinem Heimatland angeben. Die im Auftrag des Staats von den Luxemburger Banken zurückbehaltenen Steuergelder flossen zum größten Teil an den ausländischen Fiskus. Luxemburg verblieben nur 25 Prozent dieser Einnahmen.

Laut Berechnungen der Regierung werden dem Land durch den automatischen Informationsaustausch auf Zinserträge bei Spareinlagen jährlich 47 Millionen Euro verloren gehen.

Das neue Gesetz wird für Zinserträge ab dem Jahr 2015 wirksam werden, Informationen an die ausländischen Steuerbehörden erstmals 2016 weitergereicht. In diesen Mitteilungen werden nicht nur die Namen der Kontoinhaber genannt werden, sondern auch die gezahlten Zinserträge.

Ausnahmen vom automatischen Informationsaustausch hatten sich neben Luxemburg auch Belgien und Österreich ausgehandelt.