Giftmord-Prozess / Beschuldigter Ex-Polizist wird als gefühllos und kalt beschrieben
Im Mittelpunkt der ersten Prozesswoche rund um den Giftmord in Bereldingen standen vor allem die Persönlichkeit des beschuldigten Ex-Polizisten sowie seine Beziehung zu seiner Mutter, der Schwester und deren Ehemann, die er mit Zyankali vergiftet haben soll.
„Er war kalt und zeigte keine Zuneigung“: So beschrieb der Hauptermittler der „Inspection générale de la police“ (IGP) den mutmaßlichen Giftmörder am Freitag vor Gericht. Der Anklageschrift zufolge soll der beschuldigte Ex-Polizeibeamte am 25. September 2016 seine Schwester und deren Lebenspartner mit Zyankali vergiftet haben. Rückstände des Stoffes waren in den Körpern der Opfer nachweisbar, wie die Sachverständigen in der ersten Verhandlung bestätigten.
Am 25. September 2016 saßen die Schwester und ihr Lebenspartner bei ihm zu Hause auf der Terrasse. In der Küche schüttete er ein Fünftel Flüssigkeit einer kleinen braunen Flasche in Mintlikör. Ohne etwas zu ahnen, nahmen Schwester und Schwager das Getränk zu sich. Um 14.29 Uhr rief der mutmaßliche Täter den Notruf an und teilte dem Rifo-Beamten mit, seine Schwester und sein Schwager würden schlecht atmen. Kurz danach stellte der Arzt nur noch den Tod der beiden Personen fest.
Aufgrund der mysteriösen Umstände wurde eine Untersuchung eingeleitet. Am 28. September 2016 wurde der mutmaßliche Täter von der „Police judiciaire“ befragt. Beim Untersuchungsrichter gab er zu Protokoll, er hätte in der Küche etwa ein Fünftel eines Flascheninhalts mit Gift in zwei Shotbecher gefüllt und mit dem Mintlikör Get 27 vermischt. Eine Tötungsabsicht hätte er nie gehabt.
Botulinum oder Zyankali
Seit vergangenem Dienstag berichten zwei Polizisten der IGP vor Gericht über die Ermittlungen. Ein Ermittler erklärte zuerst, wie seine Behörde dem Verdächtigen auf die Spur gekommen war und wie dessen Computer ins Visier der Behörde gelangte. Im Internet hatte der Beschuldigte nach bekannten Giften gesucht und bekam ganz schnell Antworten zu „Zyankali, Arsen, Eisenhut, Botulinum …“. Die Recherche ging über einen Zeitraum von drei Monaten. Eine Frage war dem mutmaßlichen Täter bei seinen Recherchen besonders wichtig: „Wie mache ich das, um jemanden zu vergiften?“
Bei ihrer Suche stießen die Ermittler auf das Darknet und die anonymen Marktplätze. Sie fanden heraus, dass sich der Angeklagte hinter dem Anonymisierungsdienst TOR versteckte und über eine Darknet-Plattform – die übrigens im Juli 2017 vom US-amerikanischen FBI geschlossen wurde – unter einer Tarnidentität drei „Items“ eingekauft hatte. Er hatte mit der Kryptowährung Bitcoin bezahlt, die im Darknet als Standardwährung verwendet wird.
Die Staatsanwaltschaft legt ihm zur Last, im Darknet zunächst verschiedene Gifte bestellt zu haben. Dem widerspricht er nicht, behauptet aber, statt Botulinum hätte man ihm Zyankali geliefert. Doch schon ein Zehnmillionstel Gramm Botulinum ist tödlich. „Das hätte er wissen müssen“, sagte die Vorsitzende Richterin am dritten Verhandlungstag und meinte, „jeder könne das im Netz nachlesen“.
Mutter-Sohn-Beziehung zwischen Alkohol und Streit
Auch die alles andere als gute Beziehung zu seiner Mutter war Gegenstand der Verhandlung. Er habe immer mit ihr gestritten, sie beschimpft. „Wäers de gutt vreckt“, hätte er die Mutter einmal angeschrien. 2014 starb sie während eines Gesprächs mit einer Nachbarin. Diese hatte vor den Ermittlern ausgesagt, dass die Mutter des Beschuldigten zusammengebrochen und ihrer Meinung nach sofort tot gewesen sei. Kurz darauf erschien der Sohn und hielt die Nachbarin davon ab, einen Krankenwagen zu rufen. Er wisse, was seiner Mutter fehle, und trug sie in die Wohnung. Später habe er noch erklärt, dass es der Mutter wieder besser ginge und sie ein Bad nehmen würde. Am darauffolgenden Tag wurde die Mutter tot in der Badewanne aufgefunden.
Im Zentrum des vierten Verhandlungstages standen weiterhin die polizeilichen Ermittlungen. Seine Kollegen, so ein Beamter, hätten den Beschuldigten als hart, gefühllos und zielstrebig beschrieben. „Geld sei für ihn sehr wichtig“, hätte einer von ihnen gesagt. Viele hätten sich über seine exzessive Lebensweise gewundert und gefragt, wo er überhaupt an das viele Geld komme. Zu seiner Schwester, dem späteren Opfer, hatte er ein schlechtes Verhältnis. Das gemeinsame Erbe habe er schnell aufteilen wollen. Zu seinen Gunsten natürlich. Die benachteiligte Schwester soll Druck gemacht und von ihrem Partner dabei unterstützt worden sein: Es solle fair geteilt werden.
Der Prozess wird am Mittwoch fortgesetzt.
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