Lediglich symbolische Strafe

Lediglich symbolische Strafe
(Jean-Claude Ernst)

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Vor Gericht mussten sich die Landwirte Ferdinand und Georges F. wegen Tierquälerei verantworten, die auf Dezember 2014 zurückgehen soll.

Sie sollen der nicht deklarierten Hündin „Fernie“, eine Münsterländer-Mischung, Nahrung und Pflege verwehrt haben, was zum grausamen Tod des Tieres führte.

Der Vater, dem vor Jahren bereits vorgeworfen wurde, einen seiner Hunde an der Stoßstange seines Autos „spazieren“ gefahren zu haben, war sich keiner Schuld bewusst ohne Anwalt vor den Richtern erschienen. Die Tierärztin des Tierasyls berichtete vom katastrophalen Zustand des Tieres, so dass man die Hündin einschläfern musste.

„Fernie“ sei etwas „tatschelig“ gewesen, so der Vater, der daraus folgerte, dass „et jo nëmmen en halwen Hond war.“ Sein Sohn hatte selbst keinen Hund und sprach während der gesamten Verhandlung von einem „Béischt“. Er beklagte sich auch über die Presse, die die Landwirte immer als Tierquäler darstelle

Die Vertreterin der Anklage forderte nach dem alten Gesetz mit einer Höchsstrafe von zwei Jahren für Georges und Ferdinand F. jeweils drei Monate Haft, wobei sie sich beim Sohn einer Bewährungsfrist nicht widersetzte. Außerdem soll ein Haustierhaltungsverbot von fünf Jahren gesprochen werden.
Letzeres hielten die Richter gestern in ihrem Urteil zurück, verurteilten Ferdinand F. aber lediglich zu einer Geldstrafe von 5.250 Euro und seinen Sohn Georges zu 1.000 Euro. Dem Nebenkläger wurde der symbolische Euro zugesprochen.