Lebenslange Haft für Messerattacke

Lebenslange Haft für Messerattacke
(AFP/AFP)

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Richter in London sieht Zusammenhang zwischen Messerattacke und Syrien-Konflikt

Wegen eines Messer-Angriffs in der Londoner U-Bahn hat ein Gericht in der britischen Hauptstadt den 30-jährigen geisteskranken Angeklagten am Montag zu lebenslanger Haft verurteilt. Vergangenen Monat hatte eine Jury den in Somalia geborenen Muhaydin Mire des versuchten Mordes für schuldig befunden.

Mire hatte am 5. Dezember 2015 im U-Bahnhof Leytonstone im Osten Londons auf den 56-jährigen Musiker Lyle Zimmerman eingestochen und ihn schwer verletzt. Der Vorfall ereignete sich zwei Tage nach den ersten britischen Luftangriffen gegen die Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) in Syrien.

Paranoide Schizophrenie

Der Sender Sky News berichtete seinerzeit unter Berufung auf Augenzeugen, der Angreifer habe offenbar gerufen: „Das hier ist für Syrien.“ Der Richter Nicholas Hilliard vom Old Bailey Central Criminal Court sagte, er akzeptiere, dass Mire zum Zeitpunkt des Angriffs mit einem rostigen Messer an paranoider Schizophrenie gelitten habe.

Er sei aber auch überzeugt, dass ein Zusammenhang zwischen der Tat und dem Konflikt in Syrien bestehe. „Weil Muslime in Syrien bombardiert wurden, griff er hier Zivilisten an“, sagte der Richter. Es sei der Versuch gewesen, „einem Unschuldigen aus ideologischen Gründen die Kehle durchzuschneiden“.

Möglicherweise durch „terroristische Propaganda“ inspiriert

Wäre die Klinge nicht vom Messergriff gefallen, hätte Zimmerman den Angriff womöglich nicht überlebt. Der Musiker hat sich mittlerweile gut von der Attacke erholt. Dean Haydon, der Chef von Scotland Yards Anti-Terror-Einheit, sagte, zwar sei Mire nicht wegen Terrorakten angeklagt gewesen.

Doch die Umstände der Tat und die auf seinem Handy gefundenen Bilder und Inhalte ließen es für möglich erscheinen, dass ihn „terroristische Propaganda“ wie die der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) inspirierten. Mire wurde am Montag in die Hochsicherheitspsychiatrie Broadmoor eingewiesen, wo er bereits früher in Behandlung war. Er muss mindestens achteinhalb Jahre hinter Gitter absitzen, bevor er möglicherweise Anspruch auf Freilassung hat