Lange Haftstrafen für Haller-Mörder

Lange Haftstrafen für Haller-Mörder
(dpa/Symbolbild)

Jetzt weiterlesen! !

Für 0,59 € können Sie diesen Artikel erwerben.

Sie sind bereits Kunde?

Drei Jahre nach einem Mord an einem Mann in Haller sind drei Täter zu langen Haftstrafen verurteilt worden. Sie müssen bis zu 30 Jahre hinter Gitter.

Im Haller-Mordprozess hat das Gericht am Donnerstag harte Urteile gesprochen. Die drei Hauptangeklagten wurden zu Haftstrafen zwischen 25 und 30 Jahren ohne Bewährung verurteilt. Der vierte Beschuldigte, der zum Tatzeitpunkt noch Minderjährig war wurde zu einer Gefängnisstrafe von 15 Jahren, davon zehn auf Bewährung verurteilt.

Die tat geht auf 20. November 2010 zurück. Am 28. November wurde in einem Waldstück bei Haller die halbnackte männliche Leiche gefunden. Erst durch eine DNA-Probe konnte die Identität des Mannes festgestellt werden. Das 65-jährige Opfer lag über eine Woche im Wald. Er wurde auf brutale Art und Weise umgebracht. Anschließend sollen Tiere das Opfer derart entstellt haben. Einen Monat nach der Tat wurden die ersten Tatverdächtigen festgenommen. Neben dem damals Minderjährigen Tom K. mussten sich die heute 43-jährige Giuseppina T., ihr Sohn Eric T. (23) und dessen Bekannter Sven R. (22) verantworten.

Rente im Blick

Das Opfer, der damals 65-jährige Raymond G., soll in der Wohnung von Giuseppina T. gelebt haben. In diesem Appartement seien Tag und Nacht Jugendliche ein und aus gegangen. Darunter auch die Beschuldigten. Über das Motiv ist nicht viel bekannt. Das Opfer soll allerdings eine gute Rente bezogen haben. Die Angeklagten und weitere Personen, die in der Wohnung lebten, sollen von der Rente gelebt haben. Jedoch habe Raymond G. sein Geld nur unfreiwillig rausgerückt. Ob die jeweiligen Parteien nun Berufung gegen das Urteil einlegen werden, steht nach nicht fest.