Der Zweite Senat entscheidet darüber, ob Deutschland mit seiner Beteiligung am Euro-Rettungsschirm und seinen bilateralen Griechenland-Hilfen Vorgaben des Grundgesetzes verletzt hat.
Es geht vor allem darum, ob das Haushaltsrecht des Bundestages wegen der gigantischen Garantiesummen für pleitebedrohte Euro-Länder unzulässig beeinträchtigt wird. Allgemein wird erwartet, dass das Gericht eine stärkere Einbindung des Bundestages bei der Vergabe von Bürgschaften und Krediten fordern wird. Ein Stoppschild aus Karlsruhe gilt aber als unwahrscheinlich. Dies würde an den ohnehin nervösen Finanzmärkten wohl unabsehbare Folgen auslösen.
Sie müssen angemeldet sein um kommentieren zu können