Keine Entschädigung für Anleger

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(Thomas Frey)

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Der europäische Gerichtshof in Luxemburg hat entschieden: Keine Rückerstattung für die Anleger die beim Schuldenschnitt Griechenlands Geld verloren haben.

Besitzer griechischer Staatsanleihen, die bei der Rettung Griechenlands vor der Pleite Verluste gemacht haben, können von der Europäischen Zentralbank (EZB) keine Entschädigung verlangen. Das hat das EU-Gericht am Mittwoch in Luxemburg geurteilt (Rechtssache T-79/13). Die Richter schlossen jede Haftung der EZB aus.

Nach Ansicht des Gerichts ist der Schaden, den Privatanleger 2012 im Rahmen der Umstrukturierung der griechischen Staatsschulden erlitten hatten, nicht der EZB zuzurechnen. Es gehe dabei einfach um wirtschaftliche Risiken, die Anleger im Finanzsektor in Kauf nehmen müssten. Die EZB habe ihrer Aufgabe gemäß gehandelt, um die Stabilität des Geldmarkts zu gewährleisten.

Geklagt hatten mehr als 200 italienische Inhaber griechischer Staatsanleihen. Sie verlangten von der Notenbank insgesamt 12,5 Millionen Euro Schadenersatz. Zur Rettung Griechenlands hatten die EZB und die nationalen Zentralbanken der Euroländer im Februar 2012 einen Schuldenschnitt vereinbart. Bei den privaten Gläubigern lag der Nominalwert der neuen Staatsanleihen dadurch um 53,5 Prozent unter dem der ursprünglichen Titel.

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