HandelspolitikEU stärkt europäische Unternehmen im internationalen Wettbewerb

Handelspolitik / EU stärkt europäische Unternehmen im internationalen Wettbewerb
Der luxemburgische EU-Parlamentarier Christophe Hansen ist Berichterstatter zu einem Gesetz über verzerrende ausländische Subventionen Foto: Editpress/Hervé Montaigu

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Die EU ist dabei, europäischen Unternehmen ein faireres Umfeld im internationalen Wettbewerb zu verschaffen. Gleich zwei entsprechende Gesetzesvorschläge wurden am Montag im Ausschuss für internationalen Handel des Europäischen Parlaments (EP) angenommen.

Der Wettbewerb zwischen den Wirtschaftsmächten wird zunehmend schärfer und nicht alle Beteiligten spielen nach den gleichen Regeln. Was insbesondere auf chinesische Unternehmen zutrifft, die von der EU mit einem neuen Gesetz ins Visier genommen werden, mit dem sich der luxemburgische EVP-Abgeordnete Christophe Hansen als Berichterstatter federführend im EU-Parlament befasst.

Um was geht es? In der EU gibt es strikte Regeln über Staatsbeihilfen, denen alle europäischen Unternehmen unterworfen sind. Ihre Konkurrenten aus Drittstaaten hingegen, vor allem eben chinesische Unternehmen, werden mit staatlichen Subventionen für den internationalen Wettbewerb fit gemacht. Was dazu führt, dass sie bei öffentlichen Ausschreibungen sowie bei Firmenübernahmen oder -fusionen in den EU-Staaten immer wieder den Zuschlag erhalten. Das Nachsehen haben die europäischen Unternehmen.

Christophe Hansen illustriert es an zwei Beispielen. Bei der Ausschreibung zur Vertiefung der Elbe in Deutschland hätten drei europäische Unternehmen ein Angebot von jeweils zirka 50 Millionen Euro vorgelegt. Ein chinesisches Unternehmen hingegen hatte für die gleiche Arbeit nur 31 Millionen Euro veranschlagt, erzählt der EVP-Politiker. Im Tunnelbau gebe es in Europa kaum noch bedeutende Anbieter, da chinesische Unternehmen die hiesigen Konkurrenten zu Preisen, die weit über dem Marktwert lagen, aufgekauft hätten, so Christophe Hansen weiter. Damit würden diese aber nicht nur Unternehmen, sondern auch Marktanteile und Know-how erhalten und dadurch die europäische Wirtschaft an Unabhängigkeit verlieren, warnt er.

Mit dem neuen Gesetz soll die EU-Kommission nun ein Instrument in die Hand bekommen, mit dem sie gegen solche unfairen Praktiken, bei denen Firmen aus Drittstaaten quasi mit der Unterstützung aus der Staatskasse Unternehmen in der EU aufkaufen können, vorgehen kann. So sollen künftig Übernahmen europäischer Firmen von Brüssel überprüft und gegebenenfalls verboten werden können, wenn dies durch ein Unternehmen aus einem Drittstaat geschieht, das innerhalb von drei Jahren mindestens 50 Millionen Euro an staatlichen Subventionen erhalten hat. Die gleiche Regelung gilt für die Beteiligung an öffentlichen Ausschreibungen. In ihrem Gesetzesvorschlag hatte die EU-Kommission für beide Fälle Schwellenwerte festgelegt, die von den EU-Parlamentariern nach unten revidiert wurden. So wollen die EP-Abgeordneten, dass bereits ab einem Auftragsvolumen von 200 Millionen Euro bei öffentlichen Ausschreibungen eine Überprüfung vorgenommen wird; die EU-Kommission wollte erst ab 250 Millionen prüfen. Bei Firmenübernahmen soll ab einem vom betroffenen Unternehmen erzielten jährlichen Umsatz von 400 Millionen Euro eine Genehmigung in Brüssel eingeholt werden, so die EU-Parlamentarier. Der ursprüngliche Schwellenwert lag bei 500 Millionen Euro.

China im Visier

Christophe Hansen meint, dass bei der bevorstehenden Abstimmung im Plenum diese Schwellenwerte weiter fallen könnten. Er weist jedoch darauf hin, dass die EU-Kommission bei der dadurch steigenden Zahl an zu überprüfenden Fällen an ihre Grenzen stoßen könnte. Ohnehin hat sich die EU-Kommission in ihrem Vorschlag das Recht vorbehalten, auch Fälle, die unterhalb der festgelegten Schwellenwerte liegen, zu überprüfen, etwa wenn sie eine staatlich favorisierte Marktposition hinter einem Angebot aus einem Drittstaat vermutet.

Während dieses Gesetz noch mit dem Rat, also den EU-Mitgliedstaaten, ausgehandelt werden muss, was aber noch in diesem Halbjahr gelingen könnte, wie Christophe Hansen meint, steht ein anderes Gesetz, das ebenfalls gegen unfaire Praktiken im internationalen Wettbewerb gerichtet ist, im EP kurz vor der finalen Abstimmung. Dieses sieht vor, dass Unternehmen aus Drittstaaten von öffentlichen Ausschreibungen in der EU ausgeschlossen werden, wenn europäische Unternehmen keinen Zugang zu den öffentlichen Märkten in diesen Ländern haben. Auch hier steht vor allem China im Visier, das sich gegenüber Bietern aus der EU abschottet.