Montag27. Oktober 2025

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Informationen über Krankheiten gewünscht

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(dpa-Archiv)

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Im Gegensatz zu anderen Organisationen, steht die Staatsbeamtenkammer dem Projekt einer Schülerdatenbank eher positiv gegenüber.

Allerdings warnt auch sie vor dem Missbrauch der Daten. Die CHFEP schlägt zudem auch vor, Informationen über Krankheiten der Schüler zu speichern. Die „Chambre des salariés“, das „Syndikat Erzéiung a Wëssenschaft“ im OGBL und die Studentenvereinigung UNEL („Union nationale des étudiant(e)s du Luxembourg“) haben sich bereits skeptisch zur geplanten Datenbank geäußert. In ihrem im vorigen Juli erschienenen Gutachten zur geplanten Speicherung von Schülerdaten, erklärt sich sie „chambres des fonctionnaires et employés publics“ im Prinzip mit einer solchen Datenbank einverstanden, allerdings mit einigen Einschränkungen.
Die CHFEP erklärt sich im Großen und Ganzen mit dem Projekt einverstanden, solange die Daten, die gespeichert werden, auch nur von Staatsbeamten eingesehen werden können, die diese Daten für ihre Arbeit brauchen. In der Praxis würde dies bedeuten, dass die Lehrer Zugang zu den persönlichen Daten ihrer Schüler erhalten, die Verwaltung der Schule Zugang zu den Daten ihrer Schüler, und die Beamten des zuständigen Ministeriums Zugang zu den Daten aller Schüler des Landes haben.

Sollte das Gesetz allerdings auch als Grundlage dienen, die Klassenbücher in ein elektronisches Format umzuwandeln, so fehlten dem Gesetzesvorhaben doch einige Details. Aus Gründen der Datensicherheit sei es notwendig, dass die Schulen nur ihre eigenen Klassenbücher verwalten. Diese Daten dürften nicht via eines nationales Datennetzes zur Verfügung stehen. In diesen „e-Klassenbüchern“ sollen voraussichtlich Informationen über Hausaufgaben, Verspätungen, Abwesenheit und Strafen verzeichnet werden. Die CHFEP Staatsbeamtenkammer sieht keinen Sinn darin, diese Daten irgendeiner anderen Verwaltung als der jeweiligen Schule zur Verfügung zu stellen.

Vor Missbrauch schützen

Es müsse unbedingt verhindert werden, dass ein solches Datennetz, welches zu einem ganz bestimmten Zweck geschaffen wird, nachher als Kontrollinstrument missbraucht wird. Wenn es einmal so weit sei, müsse unbedingt ein Unterschied gemacht werden zwischen „Schülerdaten“ und „elektronischen Klassenbüchern“.

Eine Frage, welche die Staatsbeamtenkammer nicht beantwortet sieht, bezieht sich auf die Daten die Lehrer betreffend. So wie es momentan aussehe, seien auch diese via Schülerdaten verfügbar. Da das Gesetzesvorhaben ebenso wie die großherzogliche Verordnung nur von einer Schülerdatenbank reden, sei es vielleicht angebracht, die Vorhaben nachzubessern, so dass die Lehrerdaten auch nach dem Inkrafttreten des Gesetzes noch zugänglich sind.

Wie krank ist denn der Kleine?

Was nun die gespeicherten Daten an sich angeht – diese sind in einer großherzoglichen Verordnung aufgezählt – so schlägt die CHFEP vor, auch Informationen über chronische Krankheiten aufzunehmen. Dies könnte eine wichtige Hilfe für die Lehrer sein, hinsichtlich etwaiger Schwierigkeiten der jeweiligen Schüler. Die Informationen könnten die Arbeit des Lehrers vereinfachen, indem sie ihm helfen würden, die Situation des Schülers besser zu verstehen.