Hoeneß tritt Haft an

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(AFP)

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Zweieinhalb Monate nach seiner Verurteilung wegen Steuerhinterziehung tritt Deutschlands prominentester Steuersünder, Uli Hoeneß am Montag seine Haft an.

Uli Hoeneß ist im Gefängnis. Der wegen Steuerhinterziehung zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilte Ex-Präsident des FC Bayern München hat am Montag seine Strafe in der Justizvollzugsanstalt Landsberg am Lech angetreten. Dies bestätigten das bayerische Justizministerium und der Sprecher der Staatsanwaltschaft München II, Ken Heidenreich, der Nachrichtenagentur dpa. Zuvor hatten bereits die Anwälte von Hoeneß in München mitgeteilt: „Ulrich Hoeneß hat heute die gegen ihn verhängte Freiheitsstrafe in der JVA Landsberg angetreten.“

Das Münchner Landgericht hatte Hoeneß am 13. März in sieben Fällen der Steuerhinterziehung schuldig gesprochen und zu drei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Der Fußball-Manager hatte dem Fiskus mit einem Geheimkonto in der Schweiz mindestens 28,5 Millionen Euro Steuern vorenthalten. Seine Selbstanzeige vom Januar 2013 wertete das Gericht als unzureichend.

Geschlossener Vollzug

Einen Tag nach dem Urteilsspruch erklärte Hoeneß, er werde die Haftstrafe akzeptieren und auf eine Revision verzichten. Daraufhin ließ auch die Staatsanwaltschaft die Revision fallen. Hoeneß trat zudem als Präsident und Aufsichtsratschef des FC Bayern zurück.

Zunächst muss Hoeneß seine Strafe im sogenannten geschlossenen Vollzug absitzen. Der offene Vollzug beginnt üblicherweise 18 Monate vor dem voraussichtlichen Haftende. Hoeneß könnte bei guter Führung nach Verbüßung von zwei Dritteln seiner Strafe entlassen werden, also nach zwei Jahren und vier Monaten. Das wäre im Herbst 2016.

Geregelte Arbeit

Zieht man davon die 18 Monate ab, dürfte Hoeneß bereits nach rund 10 Monaten geschlossenem Vollzug, also im nächsten Frühjahr, mit spürbar gelockerten Haftbedingungen rechnen. Ausgang, Urlaub und Freigang würden dazugehören. Freigänger kehren abends in die Zelle zurück. Tagsüber gehen sie in relativer Freiheit einer geregelten Arbeit nach.

Hoeneß war juristisch gegen die Verbüßung der Haft im Gefängnis von Landsberg am Lech vorgegangen. Er sah seine Privatsphäre verletzt, weil die Justiz Ende März mehr als 150 Journalisten das dortige Gefängnis gezeigt und sogar Haftzellen geöffnet hatte. Außerdem befürchtete der prominente Gefangene, dass Mithäftlinge oder Justizbeamte Details vom Alltag hinter Mauern des ehemals wohl mächtigsten Mannes im deutschen Fußball ausplaudern könnten. Der Antrag von Hoeneß auf Absitzen der Haftstrafe in einem anderen Gefängnis wurde aber offensichtlich abgewiesen.