Samstag8. November 2025

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„Haben Wagen nicht kostenlos genutzt“

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Haben der deutsche Bundespräsident Wulff oder seine Frau im vergangenen Sommer kostenlos ein Auto genutzt? Wulffs Anwalt spricht von gezielter Falschberichterstattung. Die betroffenen Zeitungen weisen das zurück.

Der deutsche Bundespräsident Christian Wulff hat über seinen Anwalt neue Vorwürfe wegen einer angeblich kostenlosen Nutzung eines Privatwagens zuerst scharf dementiert. und Dann zurück geschossen. Die Anwälte des Bundespräsidenten haben die Berichterstattung über die angeblich kostenlose Nutzung eines Privatwagens gerichtlich stoppen lassen. Das Kölner Landgericht erließ am Donnerstag eine einstweilige Verfügung gegen die „Berliner Zeitung“ und die „Frankfurter Rundschau“.

„Das Ehepaar Wulff fuhr im Sommer 2011 keinen Audi Q3“, erklärte Anwalt Gernot Lehr. Er warf der „Berliner Zeitung“ und der „Frankfurter Rundschau“ „gezielte Falschberichterstattung“ und „grobe Verletzung der journalistischen Sorgfaltspflichten“ vor. Die in einer Redaktionsgemeinschaft erscheinenden Zeitungen blieben bei ihrer Darstellung und wiesen die Vorwürfe zurück.

„Sorgfaltspflicht gewahrt“

Die Chefredakteurin von „Berliner Zeitung“ und „Frankfurter Rundschau“, Brigitte Fehrle, sagte der dpa: „Wir haben an jeder Stelle die journalistische Sorgfaltspflicht gewahrt.“ Es sei ausführlich mit dem Anwalt über das Thema kommuniziert worden. Beide Zeitungen der Kölner Mediengruppe M. DuMont Schauberg arbeiten in Berlin in einer Redaktionsgemeinschaft zusammen.

„Berliner Zeitung“ und „Frankfurter Rundschau“ hatten berichtet, das Ehepaar Wulff habe einen Wagen vom Typ Audi Q 3 schon ab Sommer 2011 offenbar kostenlos fahren dürfen – Monate, bevor das Modell zu kaufen war. Die Lieferung sei von der Spitze der Audi AG veranlasst, das Auto dem Ehepaar Wulff als „Vorserienmodell“ zu Promotion-Zwecken zur Verfügung gestellt worden. Sicherheitsbeamte hätten das Fahrzeug im Auftrag des Bundespräsidialamtes auf dem Gelände des Autohauses überprüft, bevor es von den Wulffs genutzt worden sei.

Audi: „Kein Kommentar“

Die Audi-Zentrale in Ingolstadt wollte zu dem Vorgang nicht Stellung nehmen. Ein Sprecher erklärte, man mache «grundsätzlich zu den Einzelheiten von Kauf-, Miet- oder Leasingverträgen mit Kunden, deren Fahrzeugkonfigurationen oder Extras keine Angaben».

Wulff ließ über seinen Anwalt erklären: „Tatsächlich hat Bettina Wulff einen Audi Q3 erstmals am 22.12.2011 übernommen und die dafür marktübliche Vergütung gezahlt.“ Die Zeitungen hätten es „unterlassen, das Ehepaar Wulff mit dieser Falschinformation vor der Berichterstattung zu konfrontieren“.

Keine Privilegien für die First-Lady

Ein Redakteur habe am 16. Januar die Frage gestellt, ob Bettina Wulff im Sommer 2011 auf eine vorzeitige Straßenzulassung eines bestellten Audi Q3 gedrungen habe. „Diese Frage wurde durch E-Mail vom 17.01.2012 verneint“, heißt es in der Mitteilung des Wulff-Anwalts. „Eine Frage, ob das Ehepaar Wulff ab Sommer 2011 einen Audi Q3 gefahren habe, wurde nicht gestellt.“

Die Staatsanwaltschaft Berlin prüft, ob sich Wulff der Vorteilsnahme schuldig gemacht haben könnte, weil er und seine Frau vom Berliner Audi-Zentrum im Jahr 2011 einen Audi Q3 zu ungewöhnlichen Konditionen bereitgestellt bekamen. „Es findet bei uns im Hause eine Vorprüfung statt, ob strafbares Verhalten vorliegt“, sagte Oberstaatsanwältin Simone Herbeth beiden Zeitungen (Donnerstag).

Der Wagen hatte schon Mitte Januar für Wirbel gesorgt, weil Bettina Wulff ihn zu sehr günstigen Leasing-Konditionen bekommen haben soll. Der Anwalt Wulffs erklärte damals, der von Frau Wulff bestellte Q3 werde erst Mitte des Jahres ausgeliefert. Deshalb habe Audi ihr am 22. Dezember einen Wagen gleichen Typs gegen Zahlung einer monatlichen Pauschale zur Verfügung gestellt. Der Bundespräsident habe den Autohändler ausdrücklich aufgefordert, den ganz normalen Tarif zu nennen und keine „Spezialbehandlung“ gewünscht. Frau Wulff zahle für die Anmietung monatlich 850 Euro.