Gülle bis über beide Ohren

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LUXEMBURG - Nicht 160, sondern 54 Landwirte beantragten laut Agrarminister eine Ausnahme zur Düngung in der Winterzeit. Denn die Güllespeicher sind voll.

Landwirte bringen die in ihrem Betrieb anfallende Gülle normalerweise in den Monaten Mai und Juni sowie im Herbst aus. Wegen ungünstiger Wetterbedingungen sowohl in den Monaten Mai und Juni 2013 als auch im Herbst konnte die übliche Düngung in jener Zeit nicht stattfinden. Dies führte zu einer Ansammlung der Gülle auf den Höfen.

In einer parlamentarischen Frage sprach die Abgeordnete Martine Hansen von 160 nicht beantworteten Anträgen.

Laut Gesetz darf nicht das ganze Jahr über gedüngt werden. Am 14. November, letzter Tag, der den Bauern die Düngung erlaubt, waren die Güllebehälter randvoll. Das Gesetz sieht die Möglichkeit vor, eine Ausnahme zu beantragen und dadurch das Recht zu erlangen, die Düngung auch zu einem späteren Zeitpunkt durchführen zu dürfen.

54 statt 160

54 Anträge wurden eingereicht. Triftige Anträge wurden genehmigt. Das geht aus der gemeinsamen Antwort von Agrarminister Fernand Etgen und Umweltministerin Carole Dieschbourg an die Anfrage von Martine Hansen (CSV) hervor. Darin hatte sie von 160 Anträgen gesprochen, und wollte von Landwirtschafts- und Umweltminister wissen, wieso jene 160 Landwirte noch keine Antwort erhalten hätten.

Das Problem wird wohl ab Juni 2015 gelöst sein. Zu dem Zeitpunkt, wird ein neues Gesetz in Kraft treten, das allen Landwirten vorschreibt, die Größe der Güllebehälter derart anzupassen, dass sie für mindestens 6 Monate ausreichend Gülle darin speichern können. Somit sollen Ausnahme-Anträge auf ein absolutes Minimum reduziert werden. Derzeit ist das Mindestvolumen für sechs Monate für neue Betriebe vorgeschrieben. Bei älteren Höfen reicht eine Kapazität von 4,5 Monaten.