Kein „Lobbyismus“ wie man ihn in Brüssel betreibt, sondern greifbare Hilfe in Fragen des Europäischen Verkehrsrechts, will das Institut liefern, so Paul Hammelmann, Präsident der Vereinigung der Versicherungsgesellschaften (ACA) und zuständig fürs operative Geschäft in seiner Rede.
Im Fokus der Arbeit der 128 Mitglieder steht die Harmonisierung des Verkehrsrechtsrechts in Europa. Oft herrscht nach einem Unfall im Ausland bei Betroffenen Ratlosigkeit, welches Land, Gericht und Rechtsprechung im konkreten Fall greifen soll. Laut einer europäischen Richtlinie aus dem Jahr 2000 können Unfallopfer Anspruch auf Schadensregulierung in dem Land stellen, wo sie wohnen. Dank des Einsatzes des Instituts können Geschädigte nach einem Unfall im Ausland, in ihrem Heimatland auch die Versicherungsgesellschaft vor Gericht zu zitieren.
Weiterbildung
Doch nicht nur die Unfallopfer, sondern viel mehr die Fachanwälte sollen mithilfe des Instituts, die Möglichkeit bekommen, sich im europäischen Recht weiterzubilden.
Die neuvorgestellte Institution arbeitet in vier Sprachen: deutsch, französisch, englisch und italienisch. Sie wird auch mit Mitteln des Hochschul- und Forschungsministeriums bezuschusst. Die Einrichtung hat 128 Mitglieder – Juristen, Wissenschaftler und Versicherer.
De Maart

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