Der aus Luxemburg einreisende Mann hatte die drei Kilo Gold in seiner Aktentasche versteckt, teilte das Hauptzollamt Koblenz am Montag mit. Da er die Barren im Wert von insgesamt 105 000 Euro auf Nachfragen der Beamten nicht angegeben hatte, wurde ein Bußgeldverfahren gegen ihn eingeleitet. Auch sein Finanzamt wird über den Vorfall unterrichtet, hieß es.
Bargeld oder andere Zahlungsmittel im Wert von mehr als 10 000 Euro müssen in Deutschland immer angegeben werden. Der 58-Jährige aber hatte bei der Kontrolle im Großraum Trier behauptet, nur 3000 Euro Bargeld dabei zu haben.
 
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