Donnerstag23. Oktober 2025

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Geringere Strafen

Geringere Strafen
(Tageblatt-Archiv/christoph Ohlinger)

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LUXEMBURG - Im Berufungsprozess um das tragische Zugunglück von Zoufftgen hat das Gericht geringere Strafen als in erster Instanz verhängt. Die Begründung: Sicherheitsmängel bei der CFL.

Zwei Angeklagte müssen für 6 Monate ins Gefängnis. Der dritte kommt mit einer Geldstrafe davon. Fahrdienstleiter Claude P. und Zugansager Patrick M. bekamen 30 Monate, davon 24 auf Bewährung. Beide müssen eine Strafe in Höhe von jeweils 5.000 Euro zahlen. Der zweite Fahrdienstleiter Paul K. bekam lediglich eine Geldstrafe in Höhen von ebenfalls 5.000 Euro.

Der Richter begründet die reduzierten Strafen mit den Sicherheitsmängel bei der CFL. In erster Instanz war Fahrdienstleiter Claude P. zu vier Jahren Haft, davon zwei auf Bewährung, verurteilt worden. Zugansager Patrick M. bekam damals 46 Monaten Haft ohne Bewährung aufgebrummt. Der vierte, ein Weichensteller, wurde auf ein Jahr mit Bewährung und einer Geldstrafe verurteilt. Er ging nicht in Berufung. Das Berufungsverfahren wurde im September 2009 eröffnet.

Bei dem Zugunglück am 11. Oktober 2006 in der Nähe von Zoufftgen an der luxemburgisch – französischen Grenze waren sechs Menschen ums Leben gekommen, 16 waren verletzt worden. Der Unfall auf der damals wegen Bauarbeiten nur eingleisig befahrbaren Strecke war auf menschliches Versagen zurückzuführen.