Fuchs-Jagdverbot vor Verlängerung?

Fuchs-Jagdverbot vor Verlängerung?
(Foto: Ingo Zwank)

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Das zur Zeit geltende Verbot der Fuchsjagd wird wohl um ein weiteres Jahr verlängert.

Dies das Ergebnis von Beratungen in einer gemeinsamen Sitzung von gleich vier parlamentarischen Kommissionen.

Die Mitglieder der Kommissionen für Landwirtschaft, Umwelt, Gesundheit und für Petitionen haben wohl keine Empfehlung in diese Richtung ausgesprochen. Da das Verbot über den Weg eines grossherzoglichen Reglements festgehalten worden ist, haben die Kommissionen nur beratenden Charakter.

Dennoch geht der grüne Abgeordnete Henri Kox, Präsident der Umweltkommission, der die Sitzung einberufen hatte, persönlich davon aus, dass das Verbot spätestens im Monat März auf Grund eines Regierungsbeschlusses verlängert werden dürfte.
In der gemeinsamen Sitzung, an der auch Vertreter der Forstverwaltung, der Veterinärsinspektion und anderen teilgenommen haben, sei kontrovers diskutiert worden, so Kox gegenüber dem Tageblatt.

Einige der Abgeordneten hätten mitgeteilt, dass sie von Bürgern auf den gestiegenen Fuchsbestand angesprochen worden seien. Dies allerdings sei eher ein subjektiver Eindruck, der von den zuständigen Verwaltungen nicht bestätigt worden sei. Auch ein Anstieg der Krankheitsfälle sei nicht registriert worden. Generell, so Kox, sei es zu früh, jetzt nach 9-10 Monaten Jagdverbot bereits Schlussfolgerungen über die Auswirkungen des Verbots zu ziehen.

So habe man auch noch keine konkrete Erkenntnisse darüber, ob das Jagdverbot einen Nutzen gebracht habe, z.B. durch eine Reduzierung der Überbevölkerung bei den Mäusen und anderen Nagetieren, die in Feldern Schäden anrichten und zu 60%-70% den Hauptbestandteil der Nahrung des Fuchses stellen. Werde das Jagdverbot verlängert, wolle man sich besser aufstellen, um eben die noch fehlenden Gesamtanalysen zu erstellen. Wobei anzumerken sei, dass durch das Jagdverbot auch weniger tote Tiere auf Krankheiten hin z.B. analysiert werden können.

Entschädigung für Landwirte?

Eine wichtige Öffnung für die Landwirtschaft hat Staatssekretär Camille Gira gestern im Laufe der Sitzung angekündigt. Im Rahmen des neuen Naturschutzgesetzes werde geprüft, wie man Landwirten eine Entschädigung für eventuelle Schäden durch Füchse gewähren könne. Denn ein Fuchs in einem Hühnerstall bleibe immer noch das Horrorszenario für jeden Landwirten. Auch zu diesem Punkte würden konkrete Analysen allerdings erst demnächst fertiggestellt, so Henri Kox.

Er erinnert daran, dass der Fuchs im Gegensatz zum Wolf, – über den man gestern eigentlich auch reden wollte, jedoch nicht dazu kam – keine geschützte Art ist und das Verbot daher zu jedem Augenblick rückgängig gemacht werden könne, z.B. im Falle einer übermässigen Zunahme des Bestandes. Der Ball liege jetzt bei der Regierung.