Donnerstag23. Oktober 2025

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Frustrierte Mitarbeiter machen sich Luft

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LUXEMBURG - Beim Merterter Unternehmen Technofibres scheint so manches im Argen zu liegen.

Jedenfalls machte sich die Belegschaft am Montag mit einer von OGBL und LCGB unterstützten Aktion vor dem Produktionsgebäude Luft und verwies in einem Schreiben an den Aufsichtsrat auf eine Reihe von Missständen.

So würden Entscheidungen von Angestellten, selbst von solchen in leitenden Positionen, ständig vom Betriebsleiter infrage gestellt und laut diskutiert. Die Anweisungen der Betriebsleitung würden sich häufig widersprechen und würden je nach Bedarf mal so, mal anders dargelegt.

Überstunden würden nie explizit angeordnet; man erwarte in dem Unternehmen aber, dass Angestellte diese bei Bedarf leisteten. Über die entsprechende Bezahlung würde dann nachträglich diskutiert; in den meisten Fällen würde nicht dem Kollektivvertrag entsprechend bezahlt.

Erniedrigend und diskriminierend

Der Umgangston des Betriebsleiters sei in den meisten Fällen unangepasst und komme bei den Betroffenen erniedrigend und diskriminierend herüber.

Große Liefer- und Qualitätsprobleme, die es zurzeit gebe, hätten den Betrieb teilweise zum C-Lieferanten gemacht. Trotzdem würden weiterhin kostengünstige Granulate in der Spinnerei eingesetzt, die erhebliche Probleme mit sich bringen würden, hohe Abfallkosten verursachen und in der Texturation zu Problemen führen würden.

Einige Mitarbeiter, so heißt es weiter in dem Negativ-Katalog der Belegschaft, würden es immer noch nicht wagen, die vorgesehene Mittagspause zu nehmen, für andere Mitarbeiter sei es gar unmöglich, von dieser Pause zu profitieren.

Probleme mit Arbeitskleidung

Die Arbeitskleidung, die laut Kollektivvertrag einmal jährlich verteilt werden soll, müsste die Belegschaft sich teilweise erstreiten. Einige der Mitarbeiter von Technofibres seien aufgrund der nicht zumutbaren Zustände frustriert. Dies nutze weder der Produktivität noch der Fertigungsqualität, heißt es abschließend in dem gemeinsamen Schreiben von OGBL und LCGB.