Der Mann war von Pfarrmitgliedern bei der Polizei denunziert worden. Denen waren nämlich verdächtige „Bewegungen“ nicht entgangen, die mit dem Gebetbuch und Lithurgiegesangs-Texten vertuscht werden sollten.
Laut Aussagen des Opfers war sie trotz der wiederholten Belästigungen nicht bei der Polizei vorstellig geworden, weil sei befürchtete, dass Opa sich an ihren Geschwistern vergehen wollte, wenn sie nicht mehr willig gewesen wäre. Der Grossvater will, wie er vor Gericht aussagte, einem starken „inneren Drang“ gefolgt sein und gab als Entschuldigung an, schliesslich sei die Angelegenheitt in der Familie geblieben.
Wie die Zeitung „l’Avenir“ meldet, hat die Richterin jetzt eine Untersuchung der familiären Verhältnisse angeordnet. Das Urteil soll am 9. November dieses Jahres gesprochen werden.
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