Saarland schiebt abgelehnte Asylbewerber jetzt über „Ankerzentrum“ ab

Saarland schiebt abgelehnte Asylbewerber jetzt über „Ankerzentrum“ ab
Ein Ankerzentrum in Bayern. Foto: DPA

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Nach Bayern und Sachsen hat jetzt auch das Saarland ein sogenanntes Ankerzentrum. Die politisch umstrittenen Einrichtungen sollen auch dazu dienen, abgelehnte Asylbewerber schneller abschieben zu können.

Die Landesaufnahmestelle für Asylbewerber im saarländischen Lebach ist ab sofort ein sogenanntes Ankerzentrum. Eine entsprechende Vereinbarung mit dem Bundesinnenministerium sei am Freitag getroffen worden, teilte das Innenministerium in Saarbrücken mit. Das Saarland hatte frühzeitig Interesse an dem Projekt bekundet: „Die Landesaufnahmestelle hat bundesweiten und internationalen Vorbildcharakter“, sagte der saarländische Ministerpräsident Tobias Hans (CDU). Mithilfe des Bundes solle das „erfolgreiche Konzept“ nun weiter optimiert werden.

Alle beteiligten Akteure in Lebach könnten künftig noch besser Hand in Hand arbeiten. So werde beispielsweise vom Bund ein völlig neues, verbessertes System zur Identitätserkennung eingeführt, kündigte Saarlands Innenminister Klaus Bouillon (CDU) an. Zudem solle die Bundespolizei wesentlich verstärkt werden. Dadurch werde auch die Landespolizei entlastet, sagte Regierungschef Hans.

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) teilte mit: „Wir hoffen, dass noch weitere Bundesländer dem Vorbild folgen und sich von den Vorteilen der Anker-Einrichtungen überzeugen lassen.“ Das Saarland sei bereits in der Hochphase der Flüchtlingskrise „Vorreiter“ gewesen und habe die damaligen Herausforderungen „hervorragend gemeistert“.

Modell aus Bayern bekannt

In Bayern sind die bundesweit ersten Asyl- und Abschiebezentren bereits in Betrieb gegangen. Zudem hat kürzlich Sachsen ein Zentrum in Dresden eingerichtet. Die politisch umstrittenen Einrichtungen sollen Asylverfahren beschleunigen – und damit auch Abschiebung oder Rückführung von Migranten, die kein Bleiberecht haben. Das Wort „Anker“ steht für An(kunft), k(ommunale Verteilung), E(ntscheidung) und R(ückführung).

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) kritisierte am Freitag die Einrichtung von Ankerzentren in Deutschland. Es gebe „erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken“ bei der Rückführung ausreisepflichtiger Ausländer durch die Bundespolizei. Für den Vollzug der Abschiebung sei die jeweilige Länderpolizei zuständig. Die Übertragung weiterer Aufgaben auf die Bundespolizei bedürfe „eindeutiger gesetzlicher Grundlagen“, hieß es. Zudem stelle sich die Frage, „mit welchem Personal die hoffnungslos überlastete Bundespolizei auch noch diese Zusatzaufgabe erledigen soll“.

Minister Bouillon erklärte, für die Bürger in Lebach werde sich nichts ändern. Die Einrichtung behalte ihren offenen Charakter und werde auch nach wie vor vom Land betrieben. „Die Menschen, die zu uns kommen, sollen schnellstmöglich Klarheit über ihre Situation erhalten.“ Mit der Weiterentwicklung der Landesaufnahmestelle habe das Saarland seine Vorreiterrolle ausgebaut, sagte Bouillon.

So läuft das Asylverfahren ab (externer Link)