Dienstag11. November 2025

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Fahrerflucht nach tödlichem Auffahrunfall

Fahrerflucht nach tödlichem Auffahrunfall
(dpa)

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Am Montag musste sich ein Angeklagter wegen eines tödlichen Auffahrunfalls vor Gericht verantworten. Nun werden fünf Jahre Haft sowie achteinhalb Jahre Fahrverbot für den Angeklagten gefordert.

Am Montag musste sich der in Russland geborene Roman K. vor der von Elisabeth Capesius präsidierten Neunten Kammer wegen eines schweren Auffahrunfalls in der Ausfahrt „Potaschbierg“ oberhalb Grevenmacher an der A1 Richtung Trier verantworten, bei der die angestoßen Fahrerin tödlich verletzt wurde.

Wie ein vor Ort operierender Polizist gestern im Zeugenstand aussagte, hatte der Fahrer sein unfahrbares Unglücksgefährt zurückgelassen weil er unter Alkoholeinfluss stand und zu schnell unterwegs war. Wie Zeugen den Beamten am Unfallort berichteten, hatte der Mann in einem naheliegenden Hotel Unterkunft gefunden.

Da die Autobahn zwischen Grevenmacher und Trier zum Tathergang gesperrt war, hatte man die Geschwindigkeit vor der Baustelle von 130 auf 70 km/h reduziert. Das Opfer war noch an der Unfallstelle an inneren Blutungen, hauptsächlich infolge einer Perforierung der Hauptschlagader, in Folge des heftigen Aufpralls verschieden.

Im Drogen- und Alkoholrausch

Ein Zeuge hatte den Unglückswagen kurz zuvor bei einem riskanten und verbotenen Überholmanöver über die rechte Fahrbahn beobachtet. Dabei war er selbst bereits mit den erlaubten 130 km/h unterwegs. Ein Experte der Spurensicherung hatte keine ursachtechnischen Mängel am Fahrzeug des Angeklagten festgestellt.

Laut dem Sachverständigen ließ sich beim Fahrzeug des Angeklagten, bei der Kollision eine Geschwindigkeit zwischen 172 und 209 km/h errechnen, während das Auto des Opfers mit einer Geschwindigkeit zwischen 64 und 95 km/h unterwegs war. Ein Stillstand, wie ihn der Verteidiger plädierte, kam für den Experten nicht in Frage.

Angeklagter entschuldigte seine Tat

Der Angeklagte entschuldigte seine Tat mit einem arbeitsreichen Tag, an dessen Ende er mit einem Kunden noch ein Paar Bier getrunken hatte und dann auf der Strecke nach Hause etwas zu schnell unterwegs. Deshalb haber er den schwarzen Wagen an der Baustelle zu spät wahrgenommen und nicht mehr ausweichen können.

Flüchten jedoch wollte er nicht. Er wollte sich nur hinter den Leitplanken in Sicherheit bringen. Dass er sich vielleicht um die angefahrene Frau hätte kümmern können, statt dies den direkten Zeugen zu überlassen, brachte die Vorsitzende gestern nicht zur Sprache. Er habe während 2, 3 „Stündchen“ 4 bis 5 Bier getrunken.

Er sei wegen seiner Schuldgefühle in psychologischer Behandlung und habe zurzeit keine Beschäftigung. Es war der Anwalt der Nachkommen des Opfers, die keine finanziellen Ansprüche stellen. Er wollte jedoch einige Fragen an den Angeklagten stellen ohne dafür aber die notwendige Zivilklage einzureichen.

Kein Wort der Reue

Obwohl der Angeklagte seine notwendige Zustimmung dazu gab und die erste Frage, ob er dem Unfall wirklich ausweichen wollte, eher ungenau beantwortet hatte, wollte die Vorsitzende aber keine weiteren Fragen zu den bereits ermittelnden Fakten zulassen. Diese konnte auch der deutsche Verteidiger des Unglücksfahrer nicht ignorieren.

Er erwähnte auch den festgestellten Drogenkonsum seines Mandanten, den er teilweise auch für die eher unkontrollierte Reaktion nach dem Unfall verantwortlich machte, um dem juristischen Vorwurf zu begegnen, er hätte flüchten wollen. Erst später sei ihm voll bewusst geworden, was er angerichtet hatte.

Fahrverbot von achteinhalb Jahren

Er plädierte denn auch, die unterlassene Hilfestellung fallen zu lassen. Die Vertreterin der öffentlichen Anklage ging auf die Fakten Geschwindigkeit sowie Alkohol- und Drogenkonsum ein. Immerhin handelt es sich um 1,43 Promille bei einer unverantwortlich hohen Geschwindigkeit in einem empfindlichen Bereich einer Baustelle.

Die öffentliche Anklägerin sprach von einem regelrechten Drogen- und Alkoholrausch, in dem sich der Beschuldigte befand. Sie hielt auch die Fahrerflucht und die unterlassene Hilfestellung zurück und forderte fünf Jahre Haft und ein Fahrverbot von achteinhalb Jahren. Das Urteil ergeht am 27. Oktober 2016.