Kreuzfahrtschiffe aus der Europäischen Union dürfen damit weiterhin nicht in Häfen des von der Ukraine abgetrennten Territoriums einlaufen. Zudem bleiben auch die Export- und Investitionsverbote für EU-Unternehmen bis zum 23. Juni 2017 gültig. Diese sollen Branchen wie Energie, Transport oder Telekommunikation auf der Krim treffen, wie die Vertretung der 28 Mitgliedstaaten am Freitag in Brüssel mitteilte.
Die Verlängerung der wesentlich bedeutenderen europäischen Wirtschaftssanktionen gegen Russland wird nach Angaben aus EU-Kreisen frühestens in der kommenden Woche beschlossen. Unter den EU-Staaten gab es zuletzt Diskussionen darüber, ob sie eventuell abgeschwächt werden könnten, wenn es in Teilbereichen des Minsker Friedensabkommens für den Ukraine-Konflikt Fortschritte gibt.
Vereinbarung muss erfüllt werden
Ursprünglich hatten sich die Staats- und Regierungschefs darauf geeinigt, die Handels- und Investitionsbeschränkungen erst dann aufzuheben, wenn die Vereinbarungen komplett erfüllt sind. Dies ist bislang nicht der Fall.
Mit der Koppelung der Sanktionen an den Friedensplan wollen die EU-Staaten den russischen Präsidenten Wladimir Putin dazu bewegen, seinen Einfluss auf die prorussischen Separatisten in der Ostukraine weiter für eine Beilegung des Konfliktes zu nutzen. Russland hatte aus Sicht seiner Kritiker die Separatisten im Bürgerkrieg auch mit Soldaten und Waffenlieferungen unterstützt.
Sanktionen haben viel gekostet
Experten gehen nach Angaben von Diplomaten davon aus, dass die Sanktionen Russland bereits einen dreistelligen Milliarden-Betrag gekostet haben. Doch auch die europäische Konjunktur wird in Mitleidenschaft gezogen.
Moskau hält die Strafmaßnahmen für ungerechtfertigt und hat im Gegenzug Einfuhrverbote für westliche Agrarprodukte wie Obst und Fleisch verhängt.
De Maart
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