Der sogenannte Mittelstand hat sich in den vergangenen 20 Jahren stark entwickelt und ist einer der Pfeiler der Luxemburger Wirtschaft. Der Sektor begreift etwa 17.000 Unternehmen in den Bereichen Handwerk und Handel, Gastronomie und verschiedene liberale Berufe. Er beschäftigt 150.000 Menschen.
Durch das Gesetz 6158, das kurz vor den Sommerferien vom Parlament verabschiedet wurde, wird der Zugang zum Mittelstand, sprich der Eröffnung eines Unternehmens erleichtert, der Verwaltungsaufwand verringert. Dies hat u.a. einen antidiskriminatorischen Aspekt. Bislang war es so, dass ausländische EU-Bürger in vielen Fällen eine geringere Qualifikation aufweisen mussten als die Luxemburger.
Diskriminierung abgeschafft
So konnte ein EU-Bürger, der in seinem Heimatland wenigstens sechs Jahre in einer leitenden Funktion in einem Handwerksbetrieb gearbeitet hatte, unabhängig von seiner Qualifikation in Luxemburg einen solchen Betrieb eröffnen. Ein Luxemburger hingegen musste entweder eine Meisterprüfung oder ein Ingenieurdiplom nachweisen, um das gleiche Geschäft zu eröffnen.
Das nun gestimmte Gesetz schafft diese Ungerechtigkeit ab und erlaubt es auch Luxemburgern ohne Diplome aufgrund der Berufserfahrung als Angestellte einen Betrieb zu eröffnen. Die berufliche Ehrwürdigkeit des künftigen Unternehmers bleibt dabei eine Grundvoraussetzung.
Berufliche Qualifikation
Weiter setzt es die EU-Direktiven über Dienstleistungen und über berufliche Qualifikation in nationales Recht um. Auch sollen betrügerische Konkurse mit dem neuen Gesetz verhindert werden: Der Unternehmenschef muss neben seiner Qualifikation nachweisen, dass er als Verantwortlicher eines anderen Betriebes keine Mehrwertsteuerschulden oder Rückstände bei den Sozialversicherungen hinterlassen hat.
Die Betriebsgenehmigung wird in dem Fall zurückgehalten bis alle Schulden bezahlt sind.
Die administrative Vereinfachung, eines der Hauptziele der aktuellen Regierung, wird ebenfalls berücksichtigt. So gilt künftig das Prinzip der stillschweigenden Genehmigung in der Verwaltungsprozedur, entsprechend der europäischen Dienstleistungsdirektive.
Kurse der Handelskammer
Wie bislang haben Betriebsgründer auch künftig die Möglichkeit, die Kurse der Handelskammer als Vorbereitung auf ihre Aufgabe zu besuchen („Cours de formation accélérée“); diese sind aber keine Bedingung mehr. Beim Handel wurde der Zugang erleichtert. Ein DAP („diplôme d’aptitude professionelle“ laut Gesetz vom 19. Dezember 2008) reicht nun aus. Höhere Diplome gelten selbstverständlich auch.
Aber auch wer im Handel drei Jahre nachweisbare Berufserfahrung hat, gilt künftig als qualifiziert zur Geschäftseröffnung. Eine Ausnahme stellt die Gastronomiebranche dar. Hier muss der künftige Gaststättenbetreiber einen Kursus über grundlegende Hygieneregeln absolvieren.
Zwei Gruppen im Handwerk
Im Handwerk werden die Aktivitäten in zwei Gruppen unterteilt. In der Gruppe A braucht der Betriebsgründer nach wie vor eine Meisterprüfung; Handwerksaktivitäten der Gruppe B setzen ein DAP voraus. Die entsprechenden Gruppen werden durch ein großherzogliches Reglement definiert. Für industrielle Aktivitäten wird künftig keine berufliche Qualifikation vorausgesetzt.
Für die liberalen Berufe des Architekten, des Bauingenieurs, des Urbanisten, des Landschaftsgestalters, des Buchhalters, des Wirtschaftsberaters sind weiter die üblichen Diplome verlangt.
Wer ein Geschäft mit einer Fläche von mehr als 400 Quadratmetern eröffnen will, der braucht ebenfalls wie bisher eine spezifische Genehmigung, allerdings fällt die Notwendigkeit einer Marktanalyse vor der Eröffnung weg.
Übernahme im Sterbefall
Im Sterbefall des Unternehmenschefs (Handel und Handwerk) oder im Fall seiner beruflichen Invalidität hat der Partner die Möglichkeit, das Geschäft weiterzuführen, dies unter der Bedingung, dass er oder sie innerhalb von zwei Jahren einen Geschäftsführer beschäftigt, der die Mindestbedingungen erfüllt.
Eine andere Möglichkeit sieht vor, dass der Partner, die Eltern, die Kinder oder Verwandte bis zum dritten Grad, innerhalb von fünf Jahren die verlangte Qualifikation nachholen.
Schließlich wird der wöchentliche Schließtag bei Tankstellen durch das Gesetz 6158 angeschafft.
		    		
                    De Maart
                
                              
                          
                          
                          
                          
                          
                          
                          
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