Ermittlungen gegen Le Pens Büroleiterin

Ermittlungen gegen Le Pens Büroleiterin
(AFP/Boris Horvat)

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Die Mitarbeiterin der Front-National-Chefin soll illegal EU-Gelder bezogen haben.

In der Affäre um Scheinbeschäftigungsverhältnisse der rechtsextremen französischen Front National (FN) zu Lasten des EU-Parlaments hat die französische Justiz am Mittwoch gegen die Büroleiterin von FN-Chefin Marine Le Pen ein förmliches Ermittlungsverfahren eingeleitet: Catherine Griset wird nach einer Befragung durch die Anti-Korruptions-Abteilung der französischen Justiz Vertrauensbruch zur Last gelegt, wie die Nachrichtenagentur AFP aus Justizkreisen erfuhr. Nun könnte auch Le Pen selbst ins Fadenkreuz der Ermittler geraten.

Die Front-National-Chefin und andere EU-Abgeordnete ihrer Partei sollen in großem Umfang Mitarbeiter als parlamentarische Assistenten beschäftigt und entlohnt haben, obwohl diese in Wirklichkeit für die Partei arbeiteten. Die Pariser Staatsanwaltschaft hatte bereits im März 2015 Vorermittlungen zu dem Fall eingeleitet. Im vergangenen Dezember übernahmen Untersuchungsrichter die Ermittlungen. Am Montag wurde die Parteizentrale der Front National in Nanterre zum zweiten Mal durchsucht. Befragt wurde auch Le Pens Personenschützer Thierry Légier, der aber abends wieder auf freien Fuß gesetzt wurde.

„Politische Intrige“

Le Pen sprach von einer „politischen Intrige“ und sagte am Abend dem Fernsehsender TF1, dass sie die Vorwürfe „in aller Form“ bestreite. Die Justizbehörden hätten nicht den Auftrag, den Präsidentschaftswahlkampf durcheinanderzubringen, es handle sich um einen „demokratischen Moment“ mit „fundamentaler“ Bedeutung. Die Affäre zieht schon seit längerem ihre Kreise. Insgesamt kam der Verdacht auf, dass die FN bis zu 20 Assistenten von EU-Abgeordneten in solchen Scheinbeschäftigungsverhältnissen untergebracht haben könnte. Hochgerechnet beliefe sich das auf einen Schaden von bis zu 1,5 Millionen Euro im Jahr.

Parteimitarbeiter dürften nicht vom EU-Parlament bezahlt werden, betonte nach dem Beginn der Untersuchungen der damalige EU-Parlamentspräsident Martin Schulz (SPD). Das EU-Parlament fordert in der Affäre bislang die Rückzahlung von knapp 300.000 Euro, die an Le Pens Mitarbeiterin geflossen sind. Weil Le Pen sich weigert, das Geld zurückzuerstatten, halbiert das Europaparlament ab März die Abgeordnetendiäten und Pauschalen der Politikerin. Umfragen sehen Le Pen mit mehr als 25 Prozent der Stimmen als wahrscheinliche Erstplatzierte im ersten Durchgang der Präsidentschaftswahl in zwei Monaten. Bei der Stichwahl zwei Wochen später gilt sie aber als so gut wie chancenlos.